Autor Thema: Höhergruppierung welche Stufe  (Read 6168 times)

Susanne123456

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Höhergruppierung welche Stufe
« am: 22.12.2020 10:54 »
Hallo,

mir wird zum 01.02.2021 eine Stelle in EGr. 11 übertragen. Derzeit habe ich beim selben Arbeitgeber zwei Teilzeitstellen. Ich bin mit der 1. Hälfte seit 01.01.2017 in EGr. 9a Stufe 4 und mit der 2. Hälfte seit 01.01.2019 in EGr. 10 Stufe 4.
Werde ich nun in EGr. 11 Stufe 4 oder 5 eingestuft?


Spid

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #1 am: 22.12.2020 10:57 »
Handelt es sich tatsächlich um zwei getrennte Arbeitsverhältnisse? Besteht also keinerlei Sachzusammenhang - egal ob inhaltlich oder organisatorisch, bspw. bei der Zeiterfassung - zwischen den Tätigkeiten? Wenn ja: welches endet und welches wird fortgesetzt?

Susanne123456

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #2 am: 22.12.2020 11:08 »
Ich bin seit 1992 bei dem selben Arbeitgeber. Ich habe allerdings für die Stelle in EGr. 10 einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Die andere Hälfte bin ich aber eben seit 1992 bei dem selben Arbeitgeber und bleibe auch. Zeiterfassung, Urlaub etc. wird so gehandhabt, als wäre ich eine Vollzeitkraft.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #3 am: 22.12.2020 11:13 »
Dann ist es nur ein Arbeitsverhältnis.

Susanne123456

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #4 am: 22.12.2020 11:17 »
Dann verstehe ich das richtig, dass ich in Stufe 5 komme?

Erhalte ich dann im Januar (da sind es ja noch die beiden TZ-Stellen) auch in beiden Stufe 5?

Spid

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #5 am: 22.12.2020 11:30 »
Es wäre zunächst zu prüfen, in welcher Entgeltgruppe und Stufe Du tatsächlich bist.

Susanne123456

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #6 am: 22.12.2020 11:44 »
Dann wird sich unser Personalamt damit beschäftigen müssen.
Ich danke Dir für Deine Einschätzung!

Spid

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #7 am: 22.12.2020 11:47 »
Inwiefern erwartest Du ein zutreffendes Ergebnis von Deinem AG, der bislang bei der simpelsten Anwendung von Tarifrecht versagt hat?

Susanne123456

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #8 am: 22.12.2020 11:52 »
Ich hoffe zumindest dass das Ergebnis zutreffend sein wird.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #9 am: 22.12.2020 12:08 »
Das halte ich für naiv - und unnötig.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #10 am: 22.12.2020 13:17 »
Ich hoffe zumindest dass das Ergebnis zutreffend sein wird.
Hoffentlich gefällt dir das Ergebnis. Könnte ja sein, dass du NICHT mit der 1. Hälfte seit 01.01.2017 in EGr. 9a Stufe 4 und mit der 2. Hälfte seit 01.01.2019 in EGr. 10 Stufe 4 angestellt bist,
sondern möglicherweise seit dem 1.1.2019 eine Vollzeit Stelle der EG9a hast?
Und der AG das jetzt feststellt und dass er damit Geld zurückfordern kann?

Susanne123456

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #11 am: 22.12.2020 13:56 »
Ich habe zumindest für meine halbe Stelle im Jahr 2019 einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Deshalb werde ich nun mal abwarten wie es sich ausgestaltet. Leider fehlt es mir an Wissen um das Problem selbst zu lösen.

personallife

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #12 am: 22.12.2020 15:03 »
Bekommst du denn 2 Gehaltsabrechnungen? Mir erschließt sich der ganze Sachverhalt nicht wirklich..

Spid

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #13 am: 22.12.2020 15:30 »
Es gibt nur ein Arbeitsverhältnis, der AG geht von 2 Arbeitsverhältnissen aus. Mithin sind Eingruppierung und Stufe unbekannt und die TE traut ihrem Versagerarbeitgeber nicht nur eine tarifkonforme Lösung zu, sondern traut ihm auch noch.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #14 am: 22.12.2020 18:39 »
Naja, es ist ja eher wahrscheinlich, dass der AG sich zugunsten des AN irrt.