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Höhergruppierung welche Stufe

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Susanne123456:
Hallo,

mir wird zum 01.02.2021 eine Stelle in EGr. 11 übertragen. Derzeit habe ich beim selben Arbeitgeber zwei Teilzeitstellen. Ich bin mit der 1. Hälfte seit 01.01.2017 in EGr. 9a Stufe 4 und mit der 2. Hälfte seit 01.01.2019 in EGr. 10 Stufe 4.
Werde ich nun in EGr. 11 Stufe 4 oder 5 eingestuft?

Spid:
Handelt es sich tatsächlich um zwei getrennte Arbeitsverhältnisse? Besteht also keinerlei Sachzusammenhang - egal ob inhaltlich oder organisatorisch, bspw. bei der Zeiterfassung - zwischen den Tätigkeiten? Wenn ja: welches endet und welches wird fortgesetzt?

Susanne123456:
Ich bin seit 1992 bei dem selben Arbeitgeber. Ich habe allerdings für die Stelle in EGr. 10 einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Die andere Hälfte bin ich aber eben seit 1992 bei dem selben Arbeitgeber und bleibe auch. Zeiterfassung, Urlaub etc. wird so gehandhabt, als wäre ich eine Vollzeitkraft.

Spid:
Dann ist es nur ein Arbeitsverhältnis.

Susanne123456:
Dann verstehe ich das richtig, dass ich in Stufe 5 komme?

Erhalte ich dann im Januar (da sind es ja noch die beiden TZ-Stellen) auch in beiden Stufe 5?

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