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Höhergruppierung welche Stufe

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WasDennNun:

--- Zitat von: Susanne123456 am 22.12.2020 11:52 ---Ich hoffe zumindest dass das Ergebnis zutreffend sein wird.

--- End quote ---
Hoffentlich gefällt dir das Ergebnis. Könnte ja sein, dass du NICHT mit der 1. Hälfte seit 01.01.2017 in EGr. 9a Stufe 4 und mit der 2. Hälfte seit 01.01.2019 in EGr. 10 Stufe 4 angestellt bist,
sondern möglicherweise seit dem 1.1.2019 eine Vollzeit Stelle der EG9a hast?
Und der AG das jetzt feststellt und dass er damit Geld zurückfordern kann?

Susanne123456:
Ich habe zumindest für meine halbe Stelle im Jahr 2019 einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Deshalb werde ich nun mal abwarten wie es sich ausgestaltet. Leider fehlt es mir an Wissen um das Problem selbst zu lösen.

personallife:
Bekommst du denn 2 Gehaltsabrechnungen? Mir erschließt sich der ganze Sachverhalt nicht wirklich..

Spid:
Es gibt nur ein Arbeitsverhältnis, der AG geht von 2 Arbeitsverhältnissen aus. Mithin sind Eingruppierung und Stufe unbekannt und die TE traut ihrem Versagerarbeitgeber nicht nur eine tarifkonforme Lösung zu, sondern traut ihm auch noch.

WasDennNun:
Naja, es ist ja eher wahrscheinlich, dass der AG sich zugunsten des AN irrt.

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