Autor Thema: Höhergruppierung welche Stufe  (Read 6172 times)

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #15 am: 22.12.2020 18:57 »
Das könnte man dann vermuten, wenn man davon ausginge, der AG wäre überhaupt in der Lage, mit seiner Rechtsmeinung auch nur in der Nähe der Eingruppierung zu landen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #16 am: 22.12.2020 19:05 »
Stimmt auch wieder, kann ja genauso gut ne EG12 Stell sein oder ne EG6.

Susanne123456

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #17 am: 23.12.2020 10:13 »
Ich bekomme auch nur eine Gehaltsabrechnung.
Dass sich das ganze bei meinen zwei Stellen etwas unklar verhält war mir bewusst. Aber ich werde jetzt eben mal abwarten was auf dem Gehaltszettel für Februar steht.


stefan77

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #18 am: 23.12.2020 12:14 »
Ich bekomme auch nur eine Gehaltsabrechnung.
Dass sich das ganze bei meinen zwei Stellen etwas unklar verhält war mir bewusst. Aber ich werde jetzt eben mal abwarten was auf dem Gehaltszettel für Februar steht.


Wird hier eventuell etwas durcheinander geworfen?
Ich vermute, dass du auf zwei "Stellen" mit unterschiedlichen Bewertungen sitzt.
Aber wahrscheinlich bekommst du Entgelt nach EG 9a oder nach EG 10. Das wird auf deiner Verdienstabrechnung sicherlich auch angedruckt und der Betrag lässt sich bei einer Vollzeitstelle z.B. auf dieser Homepage leicht nachvollziehen.
Oder wird aktuell z.B. 9a plus Zulage gezahlt?

Und dann, wenn das eindeutig ist, kann man weiter darüber diskutieren, was du bei einer Höhergruppierung erhältst.

Susanne123456

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #19 am: 04.01.2021 09:37 »
Ich bekomme 50% nach EGr. 9a Stufe 4 und 50% nach EGr. 10 Stufe 4. Die beiden Summen sind das, was auf meiner Gehaltsabrechnung als Gesamtbetrag erscheint.

Pauli II

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #20 am: 04.01.2021 12:29 »
Für mich sieht das aus wie 100% EG 10

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #21 am: 04.01.2021 12:36 »
Woran machst Du das fest?

Pauli II

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #22 am: 04.01.2021 13:08 »
Etwas simpel argumentiert und ohne auf die Merkmale der EG einzugehen, gehe ich davon aus, dass nur ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Arbeitgeber geht selber davon aus, dass zu 50 % Tätigkeiten nach EG 10 vorliegen. Wenn aber das angenommen werden kann, ist die gesamte Tätigkeit nach EG 10 zu bewerten, da mindestens zu 50 % der Gesamttätigkeit Arbeitsvorgänge vorliegen, die die Merkmale nach EG 10 erfüllen. Vielleicht bin ich zu naiv davon ausgegangen, dass insgesamt jeweils ein AV mit EG 9a und ein AV mit EG 10 vorliegt. War diesbezüglich vielleicht etwas vorschnell.

Trotz allem sollte vielleicht überlegt werden, für das vergangene letzte halbe Jahr noch das Entgelt nach EG 10 zu fordern.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #23 am: 04.01.2021 13:32 »
Wenn man von einer Tätigkeit nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen ausgeht, wäre diese Überlegung fernliegend. E10 ergibt sich dann aus mindestens zwei Arbeitsvorgängen, weil ein Arbeitsvorgang aufgrund des Drittelmerkmals nicht E10 sein kann. Es handelt sich bei der nach E10 bewerteten Teiltätigkeit also um einen Arbeitsvorgang oder mehrere Arbeitsvorgänge im Umfang von einem Drittel bis weniger als der Hälfte des zeitlichen Anteils von 50%, die der E11 entsprechen, also ca. 17% bis weniger als 25% des Gesamtumfangs. Mindestens ca. 18% der E9a-Tätigkeit müßte somit aus Arbeitsvorgängen der Wertigkeit E11 bestehen, damit es insgesamt eine E10 wird.

Pauli II

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Höhergruppierung welche Stufe
« Antwort #24 am: 04.01.2021 13:42 »
Ja - korrekt und nachvollziehbar