Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung welche Stufe

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Pauli II:
Für mich sieht das aus wie 100% EG 10

Spid:
Woran machst Du das fest?

Pauli II:
Etwas simpel argumentiert und ohne auf die Merkmale der EG einzugehen, gehe ich davon aus, dass nur ein Arbeitsverhältnis besteht. Der Arbeitgeber geht selber davon aus, dass zu 50 % Tätigkeiten nach EG 10 vorliegen. Wenn aber das angenommen werden kann, ist die gesamte Tätigkeit nach EG 10 zu bewerten, da mindestens zu 50 % der Gesamttätigkeit Arbeitsvorgänge vorliegen, die die Merkmale nach EG 10 erfüllen. Vielleicht bin ich zu naiv davon ausgegangen, dass insgesamt jeweils ein AV mit EG 9a und ein AV mit EG 10 vorliegt. War diesbezüglich vielleicht etwas vorschnell.

Trotz allem sollte vielleicht überlegt werden, für das vergangene letzte halbe Jahr noch das Entgelt nach EG 10 zu fordern.

Spid:
Wenn man von einer Tätigkeit nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen ausgeht, wäre diese Überlegung fernliegend. E10 ergibt sich dann aus mindestens zwei Arbeitsvorgängen, weil ein Arbeitsvorgang aufgrund des Drittelmerkmals nicht E10 sein kann. Es handelt sich bei der nach E10 bewerteten Teiltätigkeit also um einen Arbeitsvorgang oder mehrere Arbeitsvorgänge im Umfang von einem Drittel bis weniger als der Hälfte des zeitlichen Anteils von 50%, die der E11 entsprechen, also ca. 17% bis weniger als 25% des Gesamtumfangs. Mindestens ca. 18% der E9a-Tätigkeit müßte somit aus Arbeitsvorgängen der Wertigkeit E11 bestehen, damit es insgesamt eine E10 wird.

Pauli II:
Ja - korrekt und nachvollziehbar

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