Autor Thema: Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis  (Read 2992 times)

ichEinfachUnverbeamtet

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Hallo community,

ich möchte mich auf eine Stelle bewerben, welche ebenfalls im tv-l liegt (Uni). Meine jetzige Stelle ist auch im tv-l.

Nun ist die neue Stelle ausgeschrieben als "befristet für zwei Jahre" mit beabsichtigter anschließender Übernahme. Aus dem §4 tv-l geht für mich hervor, dass es hier nur um Versetzung vom AG aus geht. Aber wie sieht es denn aus, wenn ich die Versetzung will, weil ich im Vorstellungsgespräch obsiegt habe?

Was passiert denn dann, wenn ich nach zwei Jahren nicht der  "Passende" bin? Die alte Behörde nimmt mich doch nicht wieder zurück.

Und kann es eine erneute Probezeit geben beim selben AG?

Spid

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 22.12.2020 12:37 »
Sofern es ein öffentlicher AG ist, hat er doch ein Interesse an Deiner Bewerbung, da er Deinen Anspruch als obsiegender Bewerber im Bewerbungsverfahren realisieren muss. Eine Versetzung läßt das Arbeitsverhältnis unberührt. Interne Abstimmungsprobleme des AG sind nicht Deine Probleme.

ichEinfachUnverbeamtet

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #2 am: 22.12.2020 13:00 »
Also muss ich mir dann um nichts Gedanken machen? Auch nicht um die Befristung?

Spid

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #3 am: 22.12.2020 13:01 »
Bei einer Versetzung gibt es keine Befristung.

Isie

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #4 am: 22.12.2020 16:15 »
Also muss ich mir dann um nichts Gedanken machen? Auch nicht um die Befristung?
Handelt es sich um denselben oder um verschiedene Arbeitgeber? Eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber ist nicht möglich.

McOldie

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #5 am: 22.12.2020 17:16 »
Es könnte sich auch um eine Abordnung handeln.
Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Interessant wird es aber, wenn die neue Tätigkeit eine höherwertige Tätigkeit darstellt.

ichEinfachUnverbeamtet

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #6 am: 22.12.2020 17:28 »
Also beide zahlen nach tv-l. Jetzt bin ich bei einer Behörde des entsprechenden Bundeslandes, dann an einer Uni, die nach tv-l zahlt.

Spid

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #7 am: 22.12.2020 17:33 »
Maßgeblich dafür, ob es sich um denselben AG handelt, ist nicht die Anwendung desselben Tarifvertrags, sondern vielmehr und wenig überraschend, daß es sich um denselben AG handelt.

Isie

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #8 am: 22.12.2020 17:34 »
Handelt es sich um eine Uni, die direkt zum selben Bundesland gehört, oder um eine Stiftungsuni?

ichEinfachUnverbeamtet

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #9 am: 22.12.2020 17:36 »
Handelt es sich um eine Uni, die direkt zum selben Bundesland gehört, oder um eine Stiftungsuni?
Japp, Uni welche zum BL gehört. Keine Stiftungsuni

Spid

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #10 am: 22.12.2020 17:40 »
Und es handelt sich um ein Bundesland, in dem die Beschäftigten der Hochschulen Arbeitnehmer des Landes sind?

ichEinfachUnverbeamtet

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #11 am: 22.12.2020 17:47 »
Mhh, das weiß ich leider nicht.

Woran erkennt man als Außenstehender denn, ob bei einer Uni/Einrichtung die Beschäftigten AN des Landes sind? Steht das irgendwo für jeden einsehbar?

Spid

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #12 am: 22.12.2020 17:52 »
Klar, im jeweiligen Hochschulgesetz des Landes.

Isie

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #13 am: 22.12.2020 19:50 »
Falls die Beschäftigten der Uni Arbeitnehmer des Landes sind, könntest du versetzt werden. Wenn die Uni die Stelle nur befristet besetzen will, wird sie mit einer Versetzung evtl. nicht einverstanden sein. Eine Alternative könnte eine  Abordnung sein, siehe Beitrag von McOldie.

Doso

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Antw:Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis
« Antwort #14 am: 22.12.2020 21:16 »
Ich kenne Arbeitnehmer die würden deine Bewerbung dann gar nicht berücksichtigen weil sie meinen das geht gar nicht unbefristet -> befristetes Arbeitsverhältnis. Weil die Leute könnten sich ja reinklagen und sowas. Keine Ahnung ob das stimmt, aber man erzählt es sich halt so.