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Versetzung in ein dann befristete Arbeitsverhältnis

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ichEinfachUnverbeamtet:
Hallo community,

ich möchte mich auf eine Stelle bewerben, welche ebenfalls im tv-l liegt (Uni). Meine jetzige Stelle ist auch im tv-l.

Nun ist die neue Stelle ausgeschrieben als "befristet für zwei Jahre" mit beabsichtigter anschließender Übernahme. Aus dem §4 tv-l geht für mich hervor, dass es hier nur um Versetzung vom AG aus geht. Aber wie sieht es denn aus, wenn ich die Versetzung will, weil ich im Vorstellungsgespräch obsiegt habe?

Was passiert denn dann, wenn ich nach zwei Jahren nicht der  "Passende" bin? Die alte Behörde nimmt mich doch nicht wieder zurück.

Und kann es eine erneute Probezeit geben beim selben AG?

Spid:
Sofern es ein öffentlicher AG ist, hat er doch ein Interesse an Deiner Bewerbung, da er Deinen Anspruch als obsiegender Bewerber im Bewerbungsverfahren realisieren muss. Eine Versetzung läßt das Arbeitsverhältnis unberührt. Interne Abstimmungsprobleme des AG sind nicht Deine Probleme.

ichEinfachUnverbeamtet:
Also muss ich mir dann um nichts Gedanken machen? Auch nicht um die Befristung?

Spid:
Bei einer Versetzung gibt es keine Befristung.

Isie:

--- Zitat von: ichEinfachUnverbeamtet am 22.12.2020 13:00 ---Also muss ich mir dann um nichts Gedanken machen? Auch nicht um die Befristung?

--- End quote ---
Handelt es sich um denselben oder um verschiedene Arbeitgeber? Eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber ist nicht möglich.

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