Autor Thema: AGG: Entschädigung, Klage, Widerruf, Kammertermin, Ausgang?!  (Read 8583 times)

kraemerchen

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Spid ist kein Personaler.

Was ist eigentlich gerade das Problem?

Tut aber so bzw. kommt so rüber. Oder ist das hier der Forums-Troll, von dem es in jedem Forum mind. einen von gibt?

Wie eingangs beschrieben.

Spid

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Inwiefern täte ich so? Und warum meinst Du, Deine Gefühlchen täten etwas zur Sache - oder würden irgendwen interessieren?

Fango

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Ich bin recht neu im ÖD, krieg aber schon recht viel mit, wie die Einstellungsregularien im ÖD gestaltet sind. Gibt es als ÖD-Arbeitgeber heutzutage, unabhängig vom Grad der Behinderung, überhaupt die Möglichkeit einfach mal ->eine ehrliche Meinung<- zu sagen wie"nee sorry, da gibt es einen Bewerber*in, der/die hat einfach mehr auf dem Kasten" ohne gleich verklagt zu werden? 

Spid

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Mal abgesehen davon, daß es kein Drama ist, wenn man verklagt wird, muß der öffentliche AG das sogar tun!

ike

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Hallo,

[...]
Unter allen Gesichtspunkten hatte der Richter empfohlen, einen Vergleich i. H. v. 1,5 Bruttogehältern auf Widerruf zu schließen, den der AG dann auch am letzten Tag widerrufen hat.
[...]


Frechheit, der Betrag, immer vom Maximum ausgehen: 3 Bruttogehälter

Hallo,

[...]
Meine Freundin bot sogar in dieser Güteverhandlung an, auch damit sie nicht als AGG-Hopperin rüberkommt und ihr es wirklich um die Stelle geht, dass sie sehr gerne viel lieber eine Stellenzusage erhalten würde.
[...]


Warum hat sie sich - als Opfer einer derartigen Benachteiligung - auch noch zu rechtfertigen, dass sie klagt?
Nie nachgeben vor Gericht.

Hatte sie keinen Anwalt dabei? Wie schaut es mit Gewerkschaft etc. aus?

Es handelt sich bei Deinem Eingangspost um ein und denselben AG - einmal eingeladen und einmal nicht?

kraemerchen

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Es handelt sich bei Deinem Eingangspost um ein und denselben AG - einmal eingeladen und einmal nicht?

Genau. Die Einladung und das Gespräch bzgl. zweiter Stelle erfolgte und war nach der schriftlichen Geltendmachung einer Entschädigung.

Dieses Gespräch war aber für sie so offensichtlich ein Vorstellungsgespräch, das man führen musste, dass sie eben gleich mit einer Absage rechnen musste, die sie dann auch erhalten hat. Zu Beginn dieses Gespräch musste sie als erstes ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen und es wurden keine einzigen fachlich relevanten Fragen gestellt. In diesem zweiten Verfahren und in dieser entsprechenden Bewerbung hat sie ihre Schwerbehinderung anders

ike

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Ich tue es ungern, aber rechtlich liegt der AG u.U. vielleicht gar nicht so falsch.

Wurde ich der Bewerbung ein Nachweis für die SB beigefügt (Kopie SBA)?

Haben die zwei Stellen das gleiche Anforderungsprofil

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/schwerbehinderter-muss-bei-bewerbung-auf-zwei-gleiche-stellen-nur-einmal-eingeladen-werden?

kraemerchen

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Nein, muss man auch nach gültiger Rechtsprechung nicht.

Es handelte sich un zwei grundverschiedene Stellen, von denen sie das jeweilige Anforderungsprofil erfüllte.

ike

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Öffentliche Arbeitgeber sind leider nicht immer die Vorbildlichsten, diese Erfahrung mache ich derzeit auch.
Der Kenntnisstand in Personalabteilung ist dabei das Schlimmste, auch wenn Fachabteilungen teils gute Arbeit leisten.

Ich hoffe für die "Freundin", dass beim 2. Termin vor Gericht eine ordentliche Entschädigung herausspringt; die Sache mit Vorlegen des SBA ist eine Frechheit; alleine dafür würde ich mich ans Intergrationsamt oder eine andere Stelle außerhalb des betreffenden AG wenden.

Spid

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Inwiefern ist das Verlangen eines Nachweises für eine Behauptung eine Frechheit?

ike

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Inwiefern ist das Verlangen eines Nachweises für eine Behauptung eine Frechheit?

Nachdem die Freundin ja eine Entschädigung geansprucht hat, wurde dieser Nachweis ja verlangt.
Wobei man das bereits in der Bewerbung hätte machen sollen.

Spid

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Und das beantwortet jetzt inwiefern meine Frage, warum das Verlangen eines Nachweises für eine Behauptung eine Frechheit sein sollte?

FGL

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die Sache mit Vorlegen des SBA ist eine Frechheit; alleine dafür würde ich mich ans Intergrationsamt oder eine andere Stelle außerhalb des betreffenden AG wenden.
Welche Möglichkeiten der Intervention hätte das Integrationsamt oder die nicht konkretisierte "andere Stelle außerhalb des betreffenden AG" in diesem Fall?

carriegross

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Ich verfolgte mal einen sehr ähnlichen Fall live vor Gericht.

Der Richter runzelte die Stirn, als der AG überhaupt keine Bereitschaft zeigte, sich gütlich zu einigen, da ja offensichtlich ein gravierender Verfahrensfehler vorlag. Im Gütetermin schlug der Richter noch vor, dass man sich ja bzgl. Entschädigung in der Mitte treffen könnte. Klar, Richter habens auch lieber leicht und möchten nicht unbedingt urteilen.

Bis zum Kammertermin hatte der AG dann Zeit, auf die Klage zu reagieren. Na ja, der Sachvortrag hätte der sich dann auch schenken können, da von seiner Seite nichts Neues kam, als er ohnehin schon in der Güteverhandlung vortrug.

Der Richter urteilte dann, dass der AG an den schwerbehinderten Bewerber alle drei Bruttogehälter nebst 5 % Zinsen zu zahlen hat. Der Richter sagte sowas wie "Lernen durch Schmerz" oder so ähnlich. Irgendwo geht dieser "Passus" auch aus der Rechtssprechung hervor.

Dass man in dem geschilderten Fall der Freundin direkt zu Beginn den Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen muss, hat schon Geschmäckle - wohlgemerkt in diesem Zusammenhang. Ich habe das in vielen Jahren im Personalbereich bei verschiedenen AGs im ÖD noch nie erlebt. Normalerweise wird der SBA per Mail angefordert oder der entsprechende Bescheid - unter Schwärzung der Gründe, die zur SB geführt haben.

Über den Sinn des AGGs bzw. dem SGB IX und den speziellen Pflichten gegenüber Schwerbehinderten kann man sich sicherlich streiten. Aber auch meine Erfahrung zeigt, dass es viele AGs z. T. einfach drauf ankommen lassen. Notfalls bezahlt die Entschädigung ja eine Versicherung. Wenn man sich mal nur durch einen kleinen Teil der entsprechenden Gerichtsurteile arbeitet, die man ja leicht im www finden kann, bestätigt das nicht nur meine Erfahrungen. Und wer weiß, wie viele Güteverhandlungen es in diesem Bereich gegeben hat und gibt, die man nicht im www findet.

Ein Tipp: evtl. sollte die Freundin anregen, dass der Richter gewisse Personen zu gewissen Dingen bzw. Fragen unter Eid aussagen lassen möchte. Ist zwar selten, aber kommt vor und ob er das tut, ist seine Entscheidung. Aber einem AG und den entsprechenden Mitarbeitern wird nach einem solchem Schreiben sicherlich ganz flau in der Magengegend. ;-)

WasDennNun

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Ein Tipp: evtl. sollte die Freundin anregen, dass der Richter gewisse Personen zu gewissen Dingen bzw. Fragen unter Eid aussagen lassen möchte. Ist zwar selten, aber kommt vor und ob er das tut, ist seine Entscheidung. Aber einem AG und den entsprechenden Mitarbeitern wird nach einem solchem Schreiben sicherlich ganz flau in der Magengegend. ;-)
Und laden dann jeden SB ein, ob geeignet der nicht und lassen diesen es dann auch merken, warum er eingeladen wurde.

Feine Wurscht.

Zum Glück haben wir noch einen AG, der nicht jeden einlädt und es auch noch nicht zu einer Entschädigungszahlung kam.