Autor Thema: AGG: Entschädigung, Klage, Widerruf, Kammertermin, Ausgang?!  (Read 8584 times)

carriegross

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Ein Tipp: evtl. sollte die Freundin anregen, dass der Richter gewisse Personen zu gewissen Dingen bzw. Fragen unter Eid aussagen lassen möchte. Ist zwar selten, aber kommt vor und ob er das tut, ist seine Entscheidung. Aber einem AG und den entsprechenden Mitarbeitern wird nach einem solchem Schreiben sicherlich ganz flau in der Magengegend. ;-)
Und laden dann jeden SB ein, ob geeignet der nicht und lassen diesen es dann auch merken, warum er eingeladen wurde.

Feine Wurscht.

Zum Glück haben wir noch einen AG, der nicht jeden einlädt und es auch noch nicht zu einer Entschädigungszahlung kam.

Und genau DAS kann man ganz offen kommunizieren, ohne zu diskriminieren und somit gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Auch macht das (eine wirklich gute) SBV nach einem Gespräch, wenn man diese darauf anspricht, denn eine SBV ist nicht nur für interne SB zuständig, sondern auch für externe Bewerber. Da macht das Gesetz keinen Unterschied.

Gibt es in Ihrem Hause eine SBV?

WasDennNun

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Und genau DAS kann man ganz offen kommunizieren, ohne zu diskriminieren und somit gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Was kann man offen kommunizieren?

Sie sind nicht auf Platz 1,2 oder 3. Wir melden uns, falls die drei besseren Kandidaten abspringen.

Ja natürlich, die Erklärungen wäre einfach, wenn da nicht die "Angst" vor Klage wäre.
Und ja, man muss dann und wann halt SBs einladen, die auf den Papier nicht so glasklar schlechter sind.
Nur wegen SB.

Und dann lädt man einen nichtSB weniger ein, weil sonst der Tag zu lang wird.

Bisher hat so ein Kandidat aber es noch nicht geschafft überraschend auf die 1 zu kommen.
Andere SBs aber durchaus.

Gibt es in Ihrem Hause eine SBV?
Ja, natürlich und der ist bei allen Einstellungsgesprächen dabei.
Und mit dem wird auch abgesprochen, warum ein guter Kandidat mit SB eben nicht der Beste oder gleichwertige war.

carriegross

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Man kann und darf SBs offen sagen, dass sie nur eingeladen werden oder wurden, weil es so sein muss(te).

Wenn man das so offen kommuniziert, hat man deutlich weniger Gespräche.

Man muss aber auch immer bedenken, dass es da den einen Überraschungskandidaten gibt, von denen ich auch schon ein paar hatte, die dann z. T. so überzeugen konnten, dass man sich für einen SB entschieden hat, obwohl nach dem Papier mind. ein anderer besser war und man schon eine Vorentscheidung getroffen hat. Andere überzeugende SBs hat man sich dann für andere Stellenbesetzungsverfahren auf Wiedervorlage gelegt. Papier ist geduldig!

Gut, dann läuft das ja in Ihrem Hause richtig. Es gibt nämlich leider viele AGs, bei denen SBVs eher als störend empfunden werden und oftmals gar nicht in Stellenbesetzungsverfahren involviert werden.

WasDennNun

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Man muss aber auch immer bedenken, dass es da den einen Überraschungskandidaten gibt, von denen ich auch schon ein paar hatte, die dann z. T. so überzeugen konnten, dass man sich für einen SB entschieden hat, obwohl nach dem Papier mind. ein anderer besser war und man schon eine Vorentscheidung getroffen hat.
Und das gilt ebenso für die Kandidaten, die nicht eingeladen wurden, weil ihnen ein SB vorgezogen werden musste.
Und ja, wir haben schon Überraschungskandidaten gehabt, die das Rennen gemacht haben, obwohl man es nach dem Papier nicht gedacht hätte.
Allerdings noch nie bei den SBs, da haben es bisher nur die SBs geschafft, die auch nach dem Papier eingeladen worden wären, ohne SB Angabe.

carriegross

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Sorry, aber damit darf man sich als AG nicht "rausreden". Ja, ich weiß, wie schwierig es ist, immer alle an einem Tag an den Tisch zu bekommen. Gesprächsmarathons mit 20 Gesprächen/Tag ... Aber dann macht man eben Überstunden oder einen zweiten, vielleicht etwas "chilligeren", Tag mit Gesprächen. ;-)

Klar, solche Überraschungskandidaten gibts immer überall. Es gibt aber auch tatsächlich SB-Kandidaten, die allein wegen eines sehr abwechslungsreichens Lebenslaufs nicht eingeladen worden wären, man sie aber doch eingeladen hat, weil musste und dieser SB kann dann auf jede Frage, ob fachlich oder bzgl. des Lebenlaufs eine richtige oder aufklärende Antwort geben. Das hätte mann dann ohne Einladung nicht erfahren und so werden manch erfahrenen Personaler die Augen geöffnet.

BTW, es ist sogar nicht nur meine Beobachtung: SBs, besonders fachfremde, bereiten sich viel intensiver auf Gespräche vor und so manch Alteingesessener ruht sich zu sehr auf seinen Lebenslauf aus. Sicherlich müssen das fachfremde ohnehin, ob jetzt SB oder nicht, aber bei den fachfremden Nicht-SBs fragt man sich schon oft, warum sich die Person offensichtlich Null vorbereitet hat.

BYL

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Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.
« Last Edit: 30.12.2020 11:01 von BYL »

WasDennNun

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Sorry, aber damit darf man sich als AG nicht "rausreden".
Also Ihr könnt gerne alle Einladen die sich bewerben, wir habe da so unsere Grenzen und wenn zu viele SBs dabei sind, dann werden halt einige nichtSBs die auf dem Papier bisserl besser sind nicht eingeladen.
Keine Ahnung was das mit Überstunden oder 2. 3. 4. Tag dranhängen zu tun hat.
Wir wissen vorher wie viele eingeladen werden und danach richten wir uns.
Ist halt Pech für die nichtSBs.

Alles was du da über SBs schreibst gilt genauso für nicht-SBs
Ich kann nicht erkennen, warum jemand der als nichtSB einen ungeraden Lebenslauf hat, da anders gestellt sein sollte.
Auch bei denen sind aufklärende Worte (die sie nicht ins Anschreiben reinbringen konnten/wollten) hilfreich und Augen öffnent. Es gibt auch nichtSBs die mal 2 Jahre wegen Krankheit, Pflege, ... ne Lücke im Lebenslauf haben.

Und Leute die schlecht vorbereitet sind, sind halt raus, weil offensichtlich kein Interesse am Arbeitgeber.
Wumpe ob SB oder nichtSB

Spid

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Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

Welcher „Leitsatz“ sollte das sein und wo soll dieser normiert sein? Und warum sollte man andere in ihren grundgesetzlichen Ansprüchen verletzen, um Behinderten einen Vorteil zu verschaffen? Sind die was besseres?

BYL

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Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB. Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.

Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

Welcher „Leitsatz“ sollte das sein und wo soll dieser normiert sein? Und warum sollte man andere in ihren grundgesetzlichen Ansprüchen verletzen, um Behinderten einen Vorteil zu verschaffen? Sind die was besseres?

FGL

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Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB.
Wo im SGB soll das stehen? Bitte Buch, Paragraph und zumindest Absatz bezeichnen.

Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.
Wieso bewegen sich diejenigen "auf dem Grundboden der FDGO", die Art. 33 Abs. 2 GG mit Füßen treten wollen?
« Last Edit: 30.12.2020 11:42 von FGL »

Spid

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Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB. Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.

Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

Welcher „Leitsatz“ sollte das sein und wo soll dieser normiert sein? Und warum sollte man andere in ihren grundgesetzlichen Ansprüchen verletzen, um Behinderten einen Vorteil zu verschaffen? Sind die was besseres?

Nein, ist sie nicht. Es ist aber nicht ungewöhnlich, daß woke SJW an Wahnvorstellungen leiden. Ebenso wie die Verwendung von Neusprech Ausdruck des ihnen immanent innewohnenden Faschismus ist, der sich in der Diskriminierung anderer und besonders Andersdenkender niederschlägt.

BYL

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Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB.
Wo im SGB soll das stehen? Bitte Buch, Paragraph und zumindest Absatz bezeichnen.

Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.
Wieso bewegen sich diejenigen "auf dem Grundboden der FDGO", die Art. 33 Abs. 2 GG mit Füßen treten wollen?


§ 205 SGB IX Vorrang der schwerbehinderten Menschen
Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen.


Dass der User SPID mit seinen Beiträgen nicht auf der FDGO steht braucht nicht weiter ausgefüht werden. Antisozialstaateinstellung und damit außerhalb der FDGO.

FGL

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§ 205 SGB IX Vorrang der schwerbehinderten Menschen
Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen.
Vielleicht liest Du § 205 SGB IX erst einmal. Dann fällt Dir nämlich auf, dass er gerade keine Pflicht zur bevorzugten Einstellung von Schwerbehinderten normiert, wie es teilweise etwa für Weibsvolk vorgesehen ist. Sein Regelungsinhalt ist, dass der Arbeitgeber nicht von der Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entbunden wird, wenn er die Quote Schwerbehinderter nach § 154 Abs. 1 SGB IX deshalb nicht erfüllt, weil er wegen Gleichstellungsgedöns bei gleicher Eignung Frauen auswählen musste (vgl. auch Griese in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 205 SGB IX, Randnummern 10, 19. f.).

Spid

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Die bevorzugte Einstellung normiert im SGB.
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Vorteile sagen die Antisozialstaatler wie SPID -  korrekterweise Nachteilsausgleiche sagen alle anderen normalen Bürger, die sich auf dem Grundboden der FDGO bewegen.
Wieso bewegen sich diejenigen "auf dem Grundboden der FDGO", die Art. 33 Abs. 2 GG mit Füßen treten wollen?


§ 205 SGB IX Vorrang der schwerbehinderten Menschen
Verpflichtungen zur bevorzugten Einstellung und Beschäftigung bestimmter Personenkreise nach anderen Gesetzen entbinden den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach den besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen.


Dass der User SPID mit seinen Beiträgen nicht auf der FDGO steht braucht nicht weiter ausgefüht werden. Antisozialstaateinstellung und damit außerhalb der FDGO.

[gelöscht durch Admin(1)]
« Last Edit: 31.12.2020 00:45 von Admin »

carriegross

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Unfassbar wie schnell man als Personaler dem Leitsatz NICHT gerecht werden kann "Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt", in dem der Verantwortliche einfach per Nebensatz behauptet, der Schwerbehinderte sei weniger geeignet. Gut, dass es Antidiskriminierungsrecht gibt. Dennoch wünsche ich mir noch weitere Beweiserleichterungen, sodass eben so ein kleiner Satz künftig nicht mehr ausreicht. Dann wird es noch schwerer fallen, zu diskriminieren. MMn sollte sogar bei kleineren Mängeln ggü. gesunden Konkurrenten dennoch die finale Entscheidung zu gunsten der SB ausfallen.

D'accord!