Autor Thema: Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht  (Read 13114 times)

WasDennNun

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der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Du glaubst doch nicht, dass Spid dieses Argument versteht, dass ist, bedingt durch seine außergewöhnlichen Begabung, außerhalb seiner Wahrnehmungsfähigkeit.

Spid

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Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.

Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.

Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.

MrRossi

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Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.

Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.

Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
Wozu bedarf es dem Grundsatz dass die Eingruppierungnennung im Arbeitsvertrag nur deklatorisch ist, wenn im Nachgang in 90% eh ein Feststellungverfahren nötig wäre? Die Zuordnung der EG-Gruppe stellt nach dem Grundsatz auch nur eine Auffassung dar. Bereits bis zum Gütetermin sind mehr Recourcen wie nötig verschwendet, das wird auch der AG so in der Regel so sehen. Man muss sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte übermässig viel zu tun haben bei solch überzogenen Handeln.

WasDennNun

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Tja, das ist halt das Problem. Man ist eingruppiert, aber feststellen wo man eingruppiert ist, kann nur ein Gericht, das kann weder der AG noch der AN, noch irgendjemand drittes.

Spid

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Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.

Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.

Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
Wozu bedarf es dem Grundsatz dass die Eingruppierungnennung im Arbeitsvertrag nur deklatorisch ist, wenn im Nachgang in 90% eh ein Feststellungverfahren nötig wäre? Die Zuordnung der EG-Gruppe stellt nach dem Grundsatz auch nur eine Auffassung dar. Bereits bis zum Gütetermin sind mehr Recourcen wie nötig verschwendet, das wird auch der AG so in der Regel so sehen. Man muss sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte übermässig viel zu tun haben bei solch überzogenen Handeln.

Inwiefern wäre die Inanspruchnahme von Rechtsschutz insbesondere in einem Rechtsstaat „überzogen“?

MrRossi

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Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.

Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.

Den Schaden für das Vertrauensverhältnis hat der AG durch seine mutmaßlich falsche Eingruppierungsmitteilung verursacht - nicht der AN, der vernünftigerweise den Rechtsweg beschreitet. Der AG hat doch die Möglichkeit, im Gütetermin sowohl zu begründen als auch einzulenken - genau dafür gibt es ihn.
Wozu bedarf es dem Grundsatz dass die Eingruppierungnennung im Arbeitsvertrag nur deklatorisch ist, wenn im Nachgang in 90% eh ein Feststellungverfahren nötig wäre? Die Zuordnung der EG-Gruppe stellt nach dem Grundsatz auch nur eine Auffassung dar. Bereits bis zum Gütetermin sind mehr Recourcen wie nötig verschwendet, das wird auch der AG so in der Regel so sehen. Man muss sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte übermässig viel zu tun haben bei solch überzogenen Handeln.

Inwiefern wäre die Inanspruchnahme von Rechtsschutz insbesondere in einem Rechtsstaat „überzogen“?
Im Einzelfall nicht. Im Zusammenhang alle anderen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten unbeachtet zu lassen schon.

Spid

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Also soll das massenhafte Versagen der AG diese vor der Wahrnehmung von Rechtsschutz durch die AN schützen?

MrRossi

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Nein, ich schrieb bereits:
Wir sprechen hier doch über ungefähr 2 Millionen Einzelfälle. Ausgehend von 5 Jahren wären das ca. 1600 Fälle am Tag. Nebst den Neueinstellungen, Änderungen des Aufgabengebietes oder Teilen davon, wohl kaum zu bewältigen.

Bei einer Trefferquote von angenommen 50% ist das Risiko auf den Kosten sitzen zu bleiben nicht unerheblich hoch, der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Da würde ich doch vorher raten einen Antrag/eine Anfrage/ein Ersuch/eine Bitte um Überprüfung stellen, dem nach meiner Erfahrung einige AG nachgehen. Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.

Insbesondere nochmals zur Wiederhohlung:
Wenn nicht oder danach bleibt einem ja immer noch der Rechtsweg sofern begründeter Verdacht besteht, immerhin hat man dann zumindest dem AG die Chance gegeben seine Rechtsauffassung zu begründen.

Spid

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Warum sollte man das tun? Genau dazu ist der Gütetermin doch gedacht. Ein Antrag ist dafür, daß der AG seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nachkommt, aus gutem Grund nicht vorgesehen. Der AG muß ja auch keinen Antrag stellen, damit der AN morgens zur Arbeit kommt.

WasDennNun

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Warum sollte man das tun?
Aus Gründen die auf emotionaler Ebenen liegen.
der Schaden (Vertrauensverhältnis gestört) noch höher.
Du glaubst doch nicht, dass Spid dieses Argument versteht, dass ist, bedingt durch seine außergewöhnlichen Begabung, außerhalb seiner Wahrnehmungsfähigkeit.
Siehste, verstehste nicht, kannste ja auch nicht.

Spid

  • Gast
Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?

MrRossi

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Aus gutem Grund.
Dass er seiner Hauptpflicht nicht nachkommt ist ja erstmal nicht richtig, er zahlt ein "deklatorisches Gehalt", was nach seiner Auffassung die richtige Höhe hat. Wenn man Erkenntnisse hat, das dieses falsch sein könnte, wendet man sich halt erst an Ihn und nicht an ein Gericht. So macht man das als Gutmensch ;). Macht man in anderen Lebenslagen auch so. Es kann nicht falsch sein.
Lage der Arbeitszeit = Direktionsrecht des AG unter der Beachtung des Arbeitszeitgesetzes.



WasDennNun

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So macht man das als Gutmensch ;)
Nicht nur Gutmenschen, auch andere.
Die GRünde sind hinlänglich bekannt, warum man es so macht.
Erkennen können diese Gründe nur nicht ein jeder.

MrRossi

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Egomanen auch? Nee

Spid

  • Gast
Aus gutem Grund.
Dass er seiner Hauptpflicht nicht nachkommt ist ja erstmal nicht richtig, er zahlt ein "deklatorisches Gehalt", was nach seiner Auffassung die richtige Höhe hat. Wenn man Erkenntnisse hat, das dieses falsch sein könnte, wendet man sich halt erst an Ihn und nicht an ein Gericht. So macht man das als Gutmensch ;). Macht man in anderen Lebenslagen auch so. Es kann nicht falsch sein.
Lage der Arbeitszeit = Direktionsrecht des AG unter der Beachtung des Arbeitszeitgesetzes.



Selbstverständlich kommt der AG seiner Hauptpflicht nicht nach, wenn er nicht das zustehende Entgelt zahlt. Ob er darüber irrt oder es vorsätzlich tut, ist dafür unbeachtlich. Es ist genau das gleiche, als wenn der AN nicht zur Arbeit kommt, weil er sich über seine Pflicht zur Arbeitsleistung im Unklaren ist - oder es absichtlich nicht tut. In keinem der Fälle bedarf es eines Antrags des Gläubigers des Anspruchs für dessen Entstehung. Es handelt sich um Vertragsbruch - und zur Durchsetzung des Anspruchs bedient man sich selbstverständlich des zuständigen Gerichts.