Autor Thema: Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht  (Read 13238 times)

Spid

  • Gast
So macht man das als Gutmensch ;)
Nicht nur Gutmenschen, auch andere.
Die GRünde sind hinlänglich bekannt, warum man es so macht.
Erkennen können diese Gründe nur nicht ein jeder.

Du bleibst dudelt Antwort auf die einzig relevante Frage schuldig:
Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?

MrRossi

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Es ist erst nach Feststellung ein Vertragsbruch oder eben nicht, ein sofortiges beharren auf Feststellung durch ein Gericht ohne Gegendarstellungchance unterstellt sofort einen Vertragsbruch. Allein diese Unterstellung dürfte das AN-AG Verhältnis bei richtig getroffener Auffassung ( bzw. Treffer fifty/fifty Chance) des AG ausreichend schädigen.
Man ist sich also nicht uneinig, sonder wirft gleich Vertragsbruch vor.

Spid

  • Gast
Ein Vertragsbruch ist ein Vertragsbruch - völlig unabhängig davon, ob er festgestellt wird oder nicht. Der AG hat sich durch seine Eingruppierungsmitteilung doch bereits in der Sache geäußert. Die Inanspruchnahme zulässigen Rechtsschutzes beschädigt ein Arbeitsverhältnis in keinster Weise.

MrRossi

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Und wenn die Feststellung ergibt dass der AG richtig liegt?

Spid

  • Gast
Dann lag kein Vertragsbruch vor.

MrRossi

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Und Sie leben dann glücklich und zufrieden weiter, in trauter Zweisamkeit?
Eher so:
AG  : Was sollte das, hättest auch mich fragen können.
AN: Nein, das zählt ja nicht. Nur ein Gericht weiß das rechtssicher.
AG: Warum glaubst Du ich nicht? Hat das Gericht doch gezeigt.
AN: Aber es bestand eine Chance das es falsch ist.
AG: Also vertraust Du mir nicht?
AN: Jetzt ja.
AG: Erst jetzt? Warum hast du Dich hier beworben? Kleiner Feigling, solche Leute mag ich nicht bei mir haben, hab ja noch anderes zu tun als mich um solche Termine zu kümmern. Meine Zeit/Geld verschwendet. Ich glaub du bist hier fehl am Platze, jetzt zahlst Du die Zeche.
AN: Aber das ging doch nicht anders!
AG: Tja, Dir kann man nicht mehr helfen.

Spid

  • Gast
Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?

WasDennNun

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So macht man das als Gutmensch ;)
Nicht nur Gutmenschen, auch andere.
Die GRünde sind hinlänglich bekannt, warum man es so macht.
Erkennen können diese Gründe nur nicht ein jeder.

Du bleibst dudelt Antwort auf die einzig relevante Frage schuldig:
Ist Eingruppierung eine Rechtsfrage?
Wieso schuldig?
Zum einen hat sie keinen direkt Bezug zu meiner Aussage und die Frage hast du doch selbst beantwortet. Und warum sollte ich auf eine rhetorische Frage antworten?
Demenz?
Oder Trotz, nur weil du gewisse Dinge nicht erkennen kannst?

Spid

  • Gast
Und ist Eingruppierung nun eine Rechtsfrage?

WasDennNun

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Spid

  • Gast
Was ohne rechtlichen Belang ist, ist in einer Rechtsfrage belanglos.

WasDennNun

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Für die Rechtsfrage.
Aber nicht für den Weg diese geklärt zu bekommen.
Denn da spielen auch Dinge außerhalb der Rechtsfragen eine Rolle.
Die Dir fremd, aber trotzdem existent sind.

EDIT:
Mir ist klar, dass nur ein Gericht Rechtsfragen klären kann

WasDennNun

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Nun, entweder ist Eingruppierung eine Rechtsfrage, dann ist Deine Vorbringung unbeachtlich und meine überlegene Wahrnehmung, die auf das wesentliche fokussiert, mal wieder belegt - oder Eingruppierung ist keine Rechtsfrage. Dann wäre es am Dir darzulegen, inwiefern das der Fall sei.
Es geht aber nicht immer nur um Rechtsfragen.
Aber das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.

Spid

  • Gast
Da es nur einen Weg zur Klärung von Rechtsfragen gibt, sind Deine Vorbringungen unbeachtlich.

WasDennNun

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Da es nur einen Weg zur Klärung von Rechtsfragen gibt, sind Deine Vorbringungen unbeachtlich.
Es müssen aber nicht alle Rechtsfragen vor Gericht geklärt werden, ein Brief, ein Nachfragen und man einigt sich über eine gemeinsame Rechtsauffassung über die Eingruppierung reicht.
So machen es vernünftige Menschen.
Dazu muss man nicht als erstes das Gericht bemühen.

Und hat außerdem nach Vorteile, die außerhalb deiner Vorstellungskraft stehen.