Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht
JayTee:
Um dann sicher zu sein, wie die auszuübende Tätigkeit zu entgelten ist, könnte man die Stelle vom KAV bewerten lassen oder auf die Musterstellenbewertung der Gemeinde 21 zurückgreifen.
Wahrscheinlich wird die Stelle als EG8 oder 9a ausgeschrieben und der zukünftige Stelleninhaber (falls er dann unzufrieden ist) kann nach der Einarbeitungszeit einen Antrag auf Höhergruppierung und Neubewertung seiner Stelle stellen.
Wäre eine typische Handlungsweise unserer Führung >:(
Spid:
Je nach KAV böte es sich an, das lieber von jemandem machen zu lassen, der sich damit auskennt.
Der Stelleninhaber könnte auch einfach eine Eingruppierungsfeststellungsklage anstrengen, wenn er der Auffassung ist, daß die Eingruppierung von der Rechtsmeinung des AG zu seinen Ungunsten abweicht. Einen Feststellungsantrag beim zuständigen ArbG einzureichen ist einem in jeder Hinsicht unbeachtlichen Antrag in jedem Fall vorzuziehen.
MrRossi:
Auch wenn es wahrscheinlich der sicherste Weg ist die korrekte Eingruppierung zu erlangen, ist es nicht in jedem Fall der vorzuziehende.
Spid:
In welchen Fällen wäre denn ein Antrag, der keinerlei rechtliche Wirkung zeitigt und den der AG nicht einmal zur Kenntnis nehmen, geschweige denn bearbeiten muß, einem Antrag, der jedenfalls dazu führt, daß die korrekte Eingruppierung festgestellt wird, vorzuziehen?
MrRossi:
In den Fällen, ausgehend von einer Unschuldsvermutung, der AG bereit wäre sich diesem doch anzunehmen. Eine andere (bessere) Variante wäre das Gespräch vorher zu suchen, nachdem man selber die Erkennntnis gewonnen hat man wäre falsch eingruppiert. Eine Klage "nur mal um zu wissen ob die Eingruppierung stimmt" einzureichen ist ausserdem mit dem Risiko behaftet, für die Feststellung dass die Eingruppierung korrekt ist, die Gerichtskosten tragen zu müssen. Ausserdem wäre der Zeitpunkt ein Faktor---> Probezeit. Dann hats eben nicht gepasst...Probezeitkündigung und tschüss.
Und: Nicht jeder hat das Bedürfnis seinen AG gleich vorzuführen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version