Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht

Begonnen von JayTee, 23.12.2020 10:49

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Spid

Da dadurch eben nichts - und schon gar nicht die Eingruppierung - geklärt wird, geht auch Deine neuerliche Vorbringung völlig an der Sache vorbei.

WasDennNun

Eben nicht, du verstehst es nur nicht.
Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.

Welche das sein könnten, braucht (kann) man dir leider nicht erklären.

Denn das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.

Spid

Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich. Es geht um Eingruppierung, Eingruppierung ist eine Rechtsfrage, was ohne rechtlichen Belang ist, ist für die Rechtsfrage belanglos. Eingruppierung ist, tariflich geregelt. Daraus folgt ein Mindestvergütungsanspruch.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 29.12.2020 17:04
Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich.
Siehste, besser kannst du es nicht bestätigen.
Aber nem Blinden kann man auch nur schwer Farbe erklären, dass geht aber immerhin.

Spid

Es ist Dir überlassen darzulegen, inwiefern für die Eingruppierung relevant sei, was Menschen wollen.

WasDennNun

Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
Zitat von: WasDennNun am 29.12.2020 16:57
Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.

Spid

Und das ist kein Thema dieses Unterforums, denn das hat keinen Bezug zu den hier behandelten Tarifverträgen. Was Menschen wollen ist nämlich tariflich unbeachtlich - und, sofern es sich nicht um meinen Willen handelt, ansonsten auch. Tariflicher Regelungsgegenstand ist die Eingruppierung. Wenn Du Gefühlchen diskutieren möchtest, bliebe Dir das Brigitteforum.

Dienstbeflissen

Zitat von: WasDennNun am 29.12.2020 18:18
Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?

Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.

Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.

BAT

Für viele Beschäftigte sehe ich sowieso eher Probleme bei den Stufen. Da wird auch jedes Gericht bestätigen, daß eine jahrelange Auszahlung nur eines Teilgehaltes recht mäßig ;) ist.

So WTF?



Spid

Zitat von: Dienstbeflissen am 29.12.2020 20:47
Zitat von: WasDennNun am 29.12.2020 18:18
Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?

Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.

Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.
Eben deshalb sollten massenhaft TB Eingruppierungsfeststellungsklagen erheben - es ist ja davon auszugehen, daß die irrige Rechtsmeinung bei einem tatsächlichen Irrtum grob vier Entgeltgruppen in beiden Richtungen um die tatsächliche Eingruppierung streut und es in den Fällen, in denen der AG vorsätzlich falsch entgeltet, sowohl solche gibt, die bewußt übertariflich vergüten wie auch solche, die den AN betrügen. In allen Fällen, in denen die irrige Rechtsmeinung zum Nachteil des TB ist, sollte sie durch Feststellungsklagen korrigiert werden - und ich gehe davon aus, daß diese TB Ihre Eingruppierung sehr wohl interessiert.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 29.12.2020 18:30
Und das ist kein Thema dieses Unterforums,
Das ist Deine unbedeutende Einzelmeinung, denn darüber hast Du nicht zu befinden.
Dafür müsstest du schon ein eigenes Forum aufmachen, in dem Du eine solche Regel aufstellst.

Spid

Das ergibt sich aus der thematischen Setzung des Betreibers - oder heißt es etwa ,,was Menschen wollen"?

WasDennNun

Zitat von: Spid am 30.12.2020 08:17
Das ergibt sich aus der thematischen Setzung des Betreibers - oder heißt es etwa ,,was Menschen wollen"?
Nö, warum müsste es dass?

WasDennNun