Autor Thema: Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht  (Read 15193 times)

MrRossi

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Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?
Ja, den schildere ich. Natürlich etwas überspitzt und offensichtlich. Und Du glaubst ernsthaft dass es solche AG nicht gibt? Natürlich wird er es nicht offensichtlich tun, zumindest wenn er nicht völlig dumm ist. Was sollte den AG denn hindern eine Probezeitkündigung zu machen, weil es z.B. (plötzlich) Spannungen mit dem Vorgesetzten gibt ?

Spid

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Du schilderst also einen AG, der nichts vom Maßregelungsverbot hält, also ein eher distanziertes Verhältnis zum Rechtsstaat besitzt und sein Verhältnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung besser einmal überprüfen sollte? Oder nur dessen minderwertiges Personal, das sich offenbar von Emotionen leiten läßt - und somit wertlos und schwach ist? Oh - und natürlich auch sein Verhältnis zur FDGO überprüfen sollte. Das werden ja wohl keine öffentlichen AG sein, die derlei tun?
Ja, den schildere ich. Natürlich etwas überspitzt und offensichtlich. Und Du glaubst ernsthaft dass es solche AG nicht gibt? Natürlich wird er es nicht offensichtlich tun, zumindest wenn er nicht völlig dumm ist. Was sollte den AG denn hindern eine Probezeitkündigung zu machen, weil es z.B. (plötzlich) Spannungen mit dem Vorgesetzten gibt ?

Ob es solche AG und die Möglichkeit der Probezeitkündigung gibt, ist doch unbeachtlich. Eine Probezeit ist eh unbeachtlich und die Wartezeit nach KSchG wartet man einfach ab und einen AG, der meinen Ausführungen entspricht, zerschlägt man - einschließlich seines faschistischen Personals - indem man die gesamte Bandbreite der rechtlichen Möglichkeiten nutzt.

Spid

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Über- und außertarifliche Regelungen sind selbstverständlich themenfremd, da sie in keinem Bezug zum jeweiligen Tarifvertrag stehen - denn ob ein KAV-Mitglied nun monatlich tausend Euro oben drauflegt oder ERA und passende Tabelle anwendet, da ist kein Unterschied. Es hat beides nichts mit den hier diskutierten Tarifverträgen zu tun. Dasselbe gilt für Gefühlchen oder was Menschen wollen. Und ich richte, worüber ich zu richten beliebe. Deine Zustimmung dazu ist unbeachtlich.

WasDennNun

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Über- und außertarifliche Regelungen sind selbstverständlich themenfremd, da sie in keinem Bezug zum jeweiligen Tarifvertrag stehen - denn ob ein KAV-Mitglied nun monatlich tausend Euro oben drauflegt oder ERA und passende Tabelle anwendet, da ist kein Unterschied. Es hat beides nichts mit den hier diskutierten Tarifverträgen zu tun. Dasselbe gilt für Gefühlchen oder was Menschen wollen. Und ich richte, worüber ich zu richten beliebe. Deine Zustimmung dazu ist unbeachtlich.
Auch das ist Deine unbedeutende Einzelmeinung und die Leute dürfen hier weiterhin über ihre Gefühlchen diskutieren, wenn sie im Zusammenhang zum TVöD stehen.
Da ja nur dann etwas über- oder aussertariflich sein kann, wenn es einen Bezug zu einem Tarifvertrag hat, geht deine Aussage übrigens fehl.
Aber das ist nur meine unbedeutende Einzelmeinung.

Spid

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Ganz im Gegenteil - da alles, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist, außer- oder übertariflich ist, ist dies alles ohne Bezug zum Tarifvertrag. Du hast die Bedeutung Deiner Meinung erkannt, verkennst aber die meiner.

WasDennNun

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Ganz im Gegenteil - da alles, was nicht im Tarifvertrag geregelt ist, außer- oder übertariflich ist, ist dies alles ohne Bezug zum Tarifvertrag. Du hast die Bedeutung Deiner Meinung erkannt, verkennst aber die meiner.
Ohne zu wissen auf welchen Tarif man sich bezieht, ist es immer unbekannt ob etwas im ausser- oder übertariflich oder tariflich geregelt ist.
Denn etwas, was in Tarif A tariflich geregelt ist, ist in Tarif B möglicherweise etwas ausser- oder übertarifliches.
Soviel dazu.

Spid

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Um welche Tarifverträge es geht, ist ja thematisch festgelegt.

WasDennNun

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Eben und damit ist der Bezug ja hergestellt.

Spid

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Nein. Das Fehlen eines Bezuges dient nicht als Beleg für einen solchen.