Autor Thema: Stellenbewertung/Eingr. Sachbearbeiter Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht  (Read 29575 times)

Spid

  • Gast
Da dadurch eben nichts - und schon gar nicht die Eingruppierung - geklärt wird, geht auch Deine neuerliche Vorbringung völlig an der Sache vorbei.

WasDennNun

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Eben nicht, du verstehst es nur nicht.
Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.

Welche das sein könnten, braucht (kann) man dir leider nicht erklären.
 
Denn das entzieht sich deinem Wahrnehmungshorizont.

Spid

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Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich. Es geht um Eingruppierung, Eingruppierung ist eine Rechtsfrage, was ohne rechtlichen Belang ist, ist für die Rechtsfrage belanglos. Eingruppierung ist, tariflich geregelt. Daraus folgt ein Mindestvergütungsanspruch.

WasDennNun

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Was Menschen wollen, ist völlig unbeachtlich.
Siehste, besser kannst du es nicht bestätigen.
Aber nem Blinden kann man auch nur schwer Farbe erklären, dass geht aber immerhin.

Spid

  • Gast
Es ist Dir überlassen darzulegen, inwiefern für die Eingruppierung relevant sei, was Menschen wollen.

WasDennNun

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Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?
Denn die Eingruppierung muss nicht geklärt werden, man ist eingruppiert.
Und den meisten Menschen ist es ziemlich egal wie sie Eingruppiert sind, sie wollen nur ein bestimmtes Entgelt haben.
Und idealerweise wollen sie dieses Ziel erreichen, ohne das sie Nachteile dadurch haben.

Spid

  • Gast
Und das ist kein Thema dieses Unterforums, denn das hat keinen Bezug zu den hier behandelten Tarifverträgen. Was Menschen wollen ist nämlich tariflich unbeachtlich - und, sofern es sich nicht um meinen Willen handelt, ansonsten auch. Tariflicher Regelungsgegenstand ist die Eingruppierung. Wenn Du Gefühlchen diskutieren möchtest, bliebe Dir das Brigitteforum.

Dienstbeflissen

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Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?

Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.

Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.

BAT

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Für viele Beschäftigte sehe ich sowieso eher Probleme bei den Stufen. Da wird auch jedes Gericht bestätigen, daß eine jahrelange Auszahlung nur eines Teilgehaltes recht mäßig ;) ist.

So WTF?



Spid

  • Gast
Wozu, wen interessiert primär seine Eingruppierung?

Niemanden :) Denn massenhaft erhalten TB ein Entgelt welches nicht zu ihrer Eingruppierung passt.

Bei Spid muss halt alles rechtlich klar abgegrenzt sein, obwohl oft eben vieles im Fluss ist. Sonst macht es Bumm und sein Kopf explodiert oder so ähnlich.
Eben deshalb sollten massenhaft TB Eingruppierungsfeststellungsklagen erheben - es ist ja davon auszugehen, daß die irrige Rechtsmeinung bei einem tatsächlichen Irrtum grob vier Entgeltgruppen in beiden Richtungen um die tatsächliche Eingruppierung streut und es in den Fällen, in denen der AG vorsätzlich falsch entgeltet, sowohl solche gibt, die bewußt übertariflich vergüten wie auch solche, die den AN betrügen. In allen Fällen, in denen die irrige Rechtsmeinung zum Nachteil des TB ist, sollte sie durch Feststellungsklagen korrigiert werden - und ich gehe davon aus, daß diese TB Ihre Eingruppierung sehr wohl interessiert.

WasDennNun

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Und das ist kein Thema dieses Unterforums,
Das ist Deine unbedeutende Einzelmeinung, denn darüber hast Du nicht zu befinden.
Dafür müsstest du schon ein eigenes Forum aufmachen, in dem Du eine solche Regel aufstellst.

Spid

  • Gast
Das ergibt sich aus der thematischen Setzung des Betreibers - oder heißt es etwa „was Menschen wollen“?

WasDennNun

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Das ergibt sich aus der thematischen Setzung des Betreibers - oder heißt es etwa „was Menschen wollen“?
Nö, warum müsste es dass?

WasDennNun

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Es steht da ja auch nicht "nur Rechtsfragen".

Spid

  • Gast
Was auch keiner behauptet hat.