Hallo,
mal eine Frage,
auf Grund der Änderung der EntgO Teil II Nr. 11 zum 01.01.2021, muss ich da bei Höhergruppierungen den Personalrat beteiligen oder nicht?
Da es sich ja um eine Änderung auf Grund des Tarifvertrags (Änderungstarifvertrag) handelt, tendiere ich eher zu einem nein, ich würde aber den Personalrat entsprechend informieren.
Hoffe Ihr könnt mir helfen
Gruß
Flo