Autor Thema: Höherguppierung zum 01.01.2021 auf Grund der Änderung EntgO Teil II Nr.11  (Read 2462 times)

FBFlo

  • Gast
Hallo,

mal eine Frage,
auf Grund der Änderung der EntgO Teil II Nr. 11 zum 01.01.2021, muss ich da bei Höhergruppierungen den Personalrat beteiligen oder nicht?
Da es sich ja um eine Änderung auf Grund des Tarifvertrags (Änderungstarifvertrag) handelt, tendiere ich eher zu einem nein, ich würde aber den Personalrat entsprechend informieren.

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Gruß
Flo

Spid

  • Gast
Die Beteiligung von PR ist kein Regelungsgegenstand des TV-L.

FBFlo

  • Gast
Hallo Spid,

dachte nur da ja in den entsprechenden Personalvertretungsgesetzen steht, dass der Personalrat bei einer Höhergruppierung zu beteiligen ist, da dachte ich auch evtl. bei einer Änderung der EntgO obwohl die ja durch die Tarifvertragsparteien beschlossen wurde. 

WasDennNun

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Und wieso sollten sie nicht zu beteiligen sein?


Wo ist da Problem sie zu beteiligen?
Wenn sie einer HG nicht zustimmen sollten, müssten sie ja entsprechende begründen, warum diese nicht korrekt wäre.
Und dazu sind max 0,1% der PR fähig.

Der PR "wacht" ja nur darüber, dass auch für alle gleich verfahren wird.

Lars73

  • Gast
Wenn das anzuwendende Personalvertretungsgesetz eine Mitbestimmung vorsieht ist sie vorzunehmen. Ein Tarifvertrag kann da nicht in deren Rechte eingreifen.

Spid geht es darum, dass die Frage nicht den Tarifvertrag sondern das Personalvertretungsgesetz berührt und deshalb im Bereich "allgemeine Diskussionen" besser aufgehoben wäre.