Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

TVöD Bd-0 6, Aufstieg denkbar?

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gregor:
Hallo,

ich habe oben genannte Eingruppierung (Bd bedeutet Bund schätze ich mal?).
Ich bin 41 Jahre alt und habe nie auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet (gesundheitliche Gründe), aber bin Dipl. Finanzwirt (Studium Steuerrecht). Nun habe ich einen Arbeitsplatz bekommen, bei dem ich für die gesamte Umsatzsteuer und Teile der Kreditoren/Debitorenbuchhaltung zuständig bin (ein großes Unternehmen mit 350Mio.€ Umsatz pro Jahr). Ich wurde am Anfang mit 6 eingestuft und bin nun ein Jahr da. Alles läuft gut und ich wollte fragen, ob eine Erhöhung auf E8/9 gerechtfertigt wäre.

Grüße

Gregor

Pepper2012:
Warum bist du nicht beim Finanzamt geblieben? Bzw. kannst du nicht dorthin zurück gehen?

gregor:
Wie erwähnt habe ich nie auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet, auch nicht im Finanzamt (nur während des Studiums). Ein Finanzamt würde mich nicht mehr nehmen und ich bin auch sehr zufrieden dort wo ich bin.

Spid:
Eingruppierung ist niemals „gerechtfertigt“, Eingruppierung ist. In der geschilderten Tätigkeit sind keine selbständigen Leistungen erkennbar. E6 scheint zutreffend zu sein.

gregor:
Was meinst du mit "selbständigen Leistungen"? Ich bin bzgl. USt. z.B. für die umsatzsteuerliche Einordnung verschiedener Geschäftsvorfälle verantwortlich, wozu ja solide Kenntniss des USt-Gesetzes Voraussetzung ist und meines Erachtens auch ein Studium notwendig ist. 

Andere Frage: Welche Einordnung erhalten denn Buchhalter im öff. Dienst so normalerweise? Ich habe meine Kollegen nie gefragt.

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