Autor Thema: rechner.info Arbeitgeberbrutto  (Read 7540 times)

schnitzelesser

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
rechner.info Arbeitgeberbrutto
« am: 25.12.2020 13:48 »
Hallo,

wenn ich das System richtig verstanden habe, soll das Arbeitgeberbrutto im Rechner die Arbeitgeberkosten ausweisen. Dort wird allerdings in der Summe das AN-Steuerbrutto zur Grundlage genommen, womit die Kosten real niedriger sein dürften.

Isie

  • Gast
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #1 am: 25.12.2020 15:36 »
Wenn du vom Entgeltrechner zum ausführlichen Lohnsteuer- Rechner wechselst, kannst du dort auswählen, dass das Arbeitgeberbrutto berechnet wird.
http://rechner24.info/lohnsteuer/rechner

schnitzelesser

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #2 am: 25.12.2020 15:50 »
Ja, genau da besteht ja der wahrscheinliche Fehler.

Richtig wäre:

Einkommensbrutto + Arbeitgeberabzüge = Arbeitgerbrutto

Angezeigt wird:

steuerpflichtiges Brutto + Arbeitgeberabzüge = Arbeitgerbrutto

Isie

  • Gast
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #3 am: 25.12.2020 16:23 »
Ich halte das angezeigte Arbeitgeberbrutto für richtig. Arbeitnehmerbrutto plus VBL-Umlage plus SV-Arbeitgeberanteile plus Unfallversicherung, sofern diese individuell zugeordnet wird, plus U 1 bis U 3-Umlagen, von denen bei den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern nur die U 2-Umlage zu entrichten ist. Dazu kommen je nach Höhe des VBL-Arbeitgeberanteils ggf. noch die Pauschalsteuern.

schnitzelesser

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #4 am: 25.12.2020 17:25 »
Du unterscheidest in deinem Beitrag leider nicht zwischen dem Arbeitnehmerbrutto gemäß Tabellenentgelt und dem steuerpflichtigen Arbeitnehmerbrutto, aus dem sich die Lohnsteuer errechnet, die der Arbeitgeber zwar abführt, die sich aber nicht auf die Gesamtkosten des Arbeitgebers auswirkt und daher nicht als Rechengröße zur Errechnung des Arbeitgeberbruttos taugt. Wenn du die Zahlen einzeln addierst, siehst du sicher, was ich meine.

Die Unfallversicherung errechnet sich im Rechner auch aus dem sozialversicherungspflichtigen Brutto und zwar ohne BBG.  :-\
« Last Edit: 25.12.2020 17:33 von schnitzelesser »

Isie

  • Gast
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #5 am: 25.12.2020 17:46 »
Da das Steuerbrutto für die Arbeitgeberkosten nicht relevant ist, habe ich keine Notwendigkeit dafür gesehen, es zu erwähnen. Handelt es sich um Arbeitgeberkosten für einen der VBL-Pflichtversicherung unterliegenden Beschäftigten? Und hast du das auch im Rechner eingestellt?

schnitzelesser

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #6 am: 25.12.2020 20:27 »
Es geht um den Rechner auf dieser Seite. Meinen letzten Beitrag möchte ich dahingehend korrigieren, dass die Gesamtzahllast des Arbeitgebers natürlich von den individuellen Gegebenheiten des Arbeitnehmers abhängt.

Ich möchte meinen letzten Beitrag durch ein Bespiel ergänzen:

Eingaben: Steuermodul 2021, Zusatzbeitrag Pflegeversicherung, Krankenversicherung 15,7 %, VBL

Einkommensbrutto (Tabellenentgelt) p.a.: 91.355,03
zzgl. Arbeitgeberabzüge: 23.952,24
Summe (Arbeitgeberbrutto): 115.303,27

Im Rechner ausgewiesenes Arbeitgeberbrutto: 117.539,31
errechnet sich aus:
Arbeitnehmer-Steuerbrutto: 93.587,07
zzgl. Arbeitgeberabzüge: 23.952,24

Unterm Strich steht, dass im Rechner a) fälschlicherweise das Steuerbrutto angesetzt wird und b) die vom Arbeitgeber getragene Pauschalsteuer vollumfänglich unterschlagen wird, wenn das Arbeitgeberbrutto berechnet wird.

Isie

  • Gast
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #7 am: 25.12.2020 22:59 »
Du hast recht. Der Rechner addiert die Arbeitgeberbeiträge tatsächlich zum Steuerbrutto und bildet dadurch ein falsches Arbeitgeberbrutto.

Isie

  • Gast
Antw:rechner.info Arbeitgeberbrutto
« Antwort #8 am: 26.12.2020 09:42 »
Bis zu 4636 EUR Monatsentgelt (2020) passt das sogar, weil die darauf vom Arbeitgeber zu entrichtende VBL-Umlage nicht höher ist als die Summe aus Freibetrag und pauschal zu versteuerndem Betrag. Nur im November entsteht durch die auf die Jahressonderzahlung entfallende VBL-Umlage ein zusätzliches Steuerbrutto.