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[Bund] Beamter auf Lebenszeit Entlassung für Studium gD

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muesli2:
Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure Beiträge /Antworten.
@Gerda schön das du geschrieben hast, du hilft sehr mit deinen Wissen und Beiträgen :)

VG Muesli2

bgler:

--- Zitat von: muesli2 am 27.12.2020 17:44 ---In dem Schreiben steht drin, dass das DO Recht ab dem 1.1.2022 geschlossen wird, es werden also keine DO Angestellten mehr berufen. Die SVFLG hat das Recht ab dem 1.1.2022 wieder zu verbeamten.

--- End quote ---

Der erste Satz ist auf jeden Fall falsch, das DO-Recht wird zum 01.01.2023 geschlossen. Der zweite vermutlich auch, Artikel 15 des 7. SGB IV-ÄnderungsG (Neue Beamte in der SVLFG) tritt auch erst mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft. Wenn das anvisierte Studium vor 2023 beginnt, sicher im Beamtenverhältnis auf Widerruf? Ggf. stützt sich das dir vorliegende Schreiben der SVLFG auf einen veralteten Sachverhalt (Schließung zu 2022 war zwischenzeitlich im Gespräch).

Asperatus:
Richtig, die Dienstherrnfähigkeit für die SVLFG besteht erst ab dem 1. Januar 2023. Jedoch wäre es möglich, dass Einstellungsbehörde der Studierenden eine andere Bundesbehörde ist (z. B. HS Bund oder eine Behörde im Geschäftsbereich BMAS). Dienstherr wäre dann nicht die SVLFG, sondern direkt der Bund.

Im Jahresbericht 2019 der HS Bund heißt es, die die Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit dem akademischen Abschluss Diplom-Verwaltungswirt sei statusneutral, d. h. sie könne sowohl für Beamte auf Widerruf, für Dienstordnungsangestellte im Vorbereitungsdienst als auch für Tarifangestellte durchgeführt werden.

muesli2:
Hallo zusammen,

der 1.1.2023 ist korrekt. Habe heute eine E-Mail von der SVFLG erhalten. Da ich bereits Beamter bin, bietet mir nach dem Bestehen des Studium die Verbeamtung an. Zum Thema Anrechnung bzw. förderliche Zeiten, ist eine Prüfung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung noch ausstehend.
Hierzu erhalte ich von der Personalabteilung der SVLFG in Kassel noch eine weitere E-Mail.

Die SVFLG wird ja irgendwann meine Personalakte aus Bayern vom meinem jetzigen Dienstherrn anfordern.

Spätestens dann muss ich Farbe bekennen. Da ich noch nie einen Dienstherrnwechsel mitgemacht habe, stellt sich bei mir die Frage, ob ich noch eine Abschlussbeurteilung erhalte oder diese beantragen kann. Die nächste periodische Beurteilungszeitraum ist 1.2.2020 bis 31.1.2023.

Dann wünsche ich euch noch einen guten Rutsch, bleibt gesund.

MfG Muesli2.

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