Autor Thema: Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel  (Read 2800 times)

midsummer

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Hallo zusammen,

ich bin Ingenieur (Bachelor) und derzeit in BW in TV-L EG 11 eingruppiert, ich bin seit 6 Jahren dort angestellt und inzwischen in Stufe 4. Ich habe die Möglichkeit nach BE zu wechseln, dort würde ich bei gleicher Tätigkeit (einschlägige Berufserfahrung) in TV-L EG 12 eingruppiert werden. Ich frage mich allerdings in welcher Stufe ich landen würde.

Meine Recherchen ergaben, dass ich bei fehlender einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 1, bei einschlägiger Berufserfahrung von einem Jahr in Stufe 2 und bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in Stufe 3 eingestuft werden kann. Aber auch, dass es hier Verhandlungsspielraum gibt. Ich möchte mindestens in Stufe 3 eingestuft werden, da sich sonst ein Wechsel nicht lohnen würde.
Da mir die Stelle aus Personalmangel in BE angeboten wurde, möchte ich aber gerne eine Einstufung in Stufe 4 erreichen. Wie gesagt handelt es sich um die gleiche Tätigkeit, die ich dort ausführen würde. Könnte ich hier noch Probleme bekommen, da ich von meiner bisherigen Dienststelle in EG 11 eingruppiert wurde? Und müsste ich somit nachweisen, dass meine bisherige Berufserfahrung wirklich einschlägig ist?

Danke im Voraus!

Spid

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 27.12.2020 11:02 »
Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangt werden. Die gleiche Tätigkeit führt im TV-L zur gleichen Eingruppierung. Mithin irrt einer der beiden AG über die Eingruppierung.

midsummer

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 27.12.2020 11:06 »
Ja, leider ist es so, dass meine Tätigkeit (Sachverständigentätigkeit) nicht explizit im TV-L geregelt ist, so dass jedes Bundesland hier sein eigenes Süppchen kocht. In manchen Bundesländern wird meine Tätigkeit sogar in EG 13 vergütet. Wie gesagt, ist es die gleiche (!) Tätigkeit und BE hat hier vor ein paar Jahren nachgezogen, da sie ihren "Fehler" erkannt haben. Mein Dienstherr weigert sich indes und ich müsste klagen, um Recht zu erhalten. Ein AG-Wechsel kommt mir noch in mehreren Punkten zugute, weswegen ich den Wechsel erwäge statt einer Klage.

Lars73

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #3 am: 27.12.2020 11:09 »
Wenn es um Stufe 4 geht stellt sich die Frage der einschlägigen Berufserfahrung nicht. Für Stufe 4 braucht es förderliche Berufserfahrung und die bereitschaft des Arbeitgebers zur Personalgewinnung die Stufe zu gewähren.

midsummer

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #4 am: 27.12.2020 11:15 »
Ich frage mich allerdings, warum ich dann bei meiner Einstellung damals in die Stufe 2 eingestuft wurde. Ich war vorher nicht im öD und hatte "nur" 2 Jahre Berufserfahrung in der Wirtschaft. Zwar handelte es sich um einen ähnlichen Bereich, doch war die Berufserfahrung nicht wie du sagst "einschlägig". Kommt mir etwas willkürlich vor.

Mir geht es eher um die Einstufung allgemein. Müsste ich selbst um die Stufe 3 kämpfen oder wird mir diese zugesprochen? Wenn ich um diese kämpfen müsste, müsste ich mich auch anders auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten und belegen, dass ich zuvor dieselbe Tätigkeit ausgeführt habe.

Spid

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #5 am: 27.12.2020 11:22 »
Ein und dieselbe Tätigkeit führt unter gleichen Voraussetzungen zu genau einer Eingruppierung. Die wenigsten Tätigkeiten sind explizit in der Entgeltordnung geregelt. Die geschilderte Tätigkeit hebt sich mithin in keinster Weise vom Regelfall ab.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #6 am: 27.12.2020 11:43 »
Ich frage mich allerdings, warum ich dann bei meiner Einstellung damals in die Stufe 2 eingestuft wurde. Ich war vorher nicht im öD und hatte "nur" 2 Jahre Berufserfahrung in der Wirtschaft. Zwar handelte es sich um einen ähnlichen Bereich, doch war die Berufserfahrung nicht wie du sagst "einschlägig". Kommt mir etwas willkürlich vor.

Mir geht es eher um die Einstufung allgemein. Müsste ich selbst um die Stufe 3 kämpfen oder wird mir diese zugesprochen? Wenn ich um diese kämpfen müsste, müsste ich mich auch anders auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten und belegen, dass ich zuvor dieselbe Tätigkeit ausgeführt habe.
Ja, du musst "kämpfen".
Denn alles oberhalb der Stufe 1 wird bei dir alleinig durch kann-Regelungen erreicht oder durch die Korrektur deiner jetzigen Eingruppierung.
Am besten einfach dort locker das Vorstellungsgespräch führen, klar machen dass du unterhalb einer Stufe 3 überhaupt nicht und erst ab Stufe 4 ernsthaft über den Wechsel nachdenkst.

Der AG kann dir diese Stufe locker geben, wenn er will. Er muss dir aber nicht mehr als Stufe 1 geben

midsummer

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
« Antwort #7 am: 27.12.2020 11:53 »
Okay, ich habe den Absatz tatsächlich selbst noch gefunden. Irgendwie paradox, aber wird dann wohl so sein. Mit diesem Wissen gehe ich auch anders in ein Vorstellungsgespräch hinein und kann diesen Punkt auch vorher schon kommunizieren. Da es es sich um eine KANN-Vorschrift handelt, ist die Stufe 4 somit auch möglich.

Danke für eure Hilfe!