Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung und Stufenzuordnung Arbeitgeberwechsel
Spid:
Ein und dieselbe Tätigkeit führt unter gleichen Voraussetzungen zu genau einer Eingruppierung. Die wenigsten Tätigkeiten sind explizit in der Entgeltordnung geregelt. Die geschilderte Tätigkeit hebt sich mithin in keinster Weise vom Regelfall ab.
WasDennNun:
--- Zitat von: midsummer am 27.12.2020 11:15 ---Ich frage mich allerdings, warum ich dann bei meiner Einstellung damals in die Stufe 2 eingestuft wurde. Ich war vorher nicht im öD und hatte "nur" 2 Jahre Berufserfahrung in der Wirtschaft. Zwar handelte es sich um einen ähnlichen Bereich, doch war die Berufserfahrung nicht wie du sagst "einschlägig". Kommt mir etwas willkürlich vor.
Mir geht es eher um die Einstufung allgemein. Müsste ich selbst um die Stufe 3 kämpfen oder wird mir diese zugesprochen? Wenn ich um diese kämpfen müsste, müsste ich mich auch anders auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten und belegen, dass ich zuvor dieselbe Tätigkeit ausgeführt habe.
--- End quote ---
Ja, du musst "kämpfen".
Denn alles oberhalb der Stufe 1 wird bei dir alleinig durch kann-Regelungen erreicht oder durch die Korrektur deiner jetzigen Eingruppierung.
Am besten einfach dort locker das Vorstellungsgespräch führen, klar machen dass du unterhalb einer Stufe 3 überhaupt nicht und erst ab Stufe 4 ernsthaft über den Wechsel nachdenkst.
Der AG kann dir diese Stufe locker geben, wenn er will. Er muss dir aber nicht mehr als Stufe 1 geben
midsummer:
Okay, ich habe den Absatz tatsächlich selbst noch gefunden. Irgendwie paradox, aber wird dann wohl so sein. Mit diesem Wissen gehe ich auch anders in ein Vorstellungsgespräch hinein und kann diesen Punkt auch vorher schon kommunizieren. Da es es sich um eine KANN-Vorschrift handelt, ist die Stufe 4 somit auch möglich.
Danke für eure Hilfe!
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