Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Lässt sich ein Kündigungsschutz ab dem ersten Arbeitstag vereinbaren?

(1/1)

Fähnrich:
Erhalten "erfahrene" Neueinstellungen bei Wechsel auf die gleiche Stelle zu einer anderen Kommune gleich ab dem ersten Tag einen Kündigungsschutz? Ich meine hier nicht behördenintern. Ließe sich das vereinbaren?

Der Jobwechsel aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist ja wegen Probe- und Wartezeit riskant.

Spid:
Der AG kann auf die Wartezeit des KSchG verzichten.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version