Autor Thema: Kinder in PKV und Familienversicherung  (Read 7046 times)

Shokkel

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Kinder in PKV und Familienversicherung
« am: 27.12.2020 22:38 »
Hallo zusammen,

Ich werde demnächst Beamtenanwärter und hab somit die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Gerne würde ich natürlich auch meine beiden Kinder dort versichern.
Wenn eines der Kinder krank wird, dann gibt es ja von der PKV keine Lohnfortzahlung, anders als wie bei der GKV.
Da meine Frau weiterhin in der GKV bleibt , meinte der Versicherungsvertreter, wir können unsere Kinder auch weiterhin zusätzlich über die Familienversicherung in der GKV lassen. Diese müssten wir dann nutzen wenn es im eine Krankschreibung geht.
Er sagt man befindet sich damit in einer Grauzone.
Ist es wirklich so? Ich meine die Kinder sind ja eh umsonst in der GKV... also was spricht dagegen? Oder ist es doch nicht erlaubt?
Beihilfeträger ist Berlin

Danke für Antworten!

LG

Dennis

BalBund

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #1 am: 28.12.2020 00:55 »
Kurz gesagt: Maßgeblich ist, was der Beamte verdient und was seine Frau. Liegt der Beamte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind die Kinder in der Regel über ihn mitzuversichern, also in der PKV.

Verdient er weniger ODER verdient seine Frau mehr als er, dann darf sie die Kinder in der GKV halten, inkl. Lohnfortzahlung für sich selbst, wenn sie denn das kranke Kind betreut.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #2 am: 28.12.2020 07:20 »
Die Grenze beträgt für 2020 noch 62.550. Ab 2021 sind es 64.350. Da bist du mit den Anwärterbezügen erst mal weit von entfernt. Nach dem Vorbereitungsdienst je nach Laufbahngruppe wären das ca. A13 Stufe 3 andere Besoldungen und Stufen kann man ja über den Rechner vergleichen.  Angenommen hab ich mal Steuerklasse 4 und zwei Kinder.

Shokkel

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #3 am: 28.12.2020 09:49 »
Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Auch nach der Ausbildung werde ich noch unter der Grenze von 62.550 Euro liegen... und daran wird sich auch nie was ändern...

Also würde aus Eurer Sicht nichts dagegen sprechen?
Jemand anderes sagte mir die Beihilfe würde es verbieten,  denn dort heißt  es

Landesbeihilfe Berlin schreibt u.a.:
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
(1) Beihilfefähig sind nicht die Aufwendungen
1. - 6. [hier nicht relevant]
(2) Ferner sind Aufwendungen nicht beihilfefähig, soweit auf sie gegen Dritte ein Ersatzanspruch besteht, der nicht auf den Dienstherrn oder von ihm Beauftragte übergeht.

Wie sieht es damit aus ?

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #4 am: 28.12.2020 12:51 »
Deine Kinder beziehen ja ihre Leistungen aus der GKV. Es kann sein das gewisse Leistungen ggf. von der Beihilfe mit übernommen werden aber dazu ist man zu weit vom Beihilferecht in Berlin entfernt.

WasDennNun

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #5 am: 28.12.2020 13:51 »
@Shokkel
Du möchtest deine Kinder sowohl in der GKV, als auch bei dir in der PKV versichern?

Shokkel

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #6 am: 28.12.2020 15:16 »
@Shokkel
Du möchtest deine
Kinder sowohl in der GKV, als auch bei dir in der PKV versichern?

Richtig,  würde hauptsächlich die PKV nutzen, wenn ich aber für mein Kind eine Krankschreibung benötige,  dann würde ich die GKV beanspruchen.

Lars73

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #7 am: 28.12.2020 15:30 »
Für die Behandlung des Kindes dürfte grundsätzlich kein Beihilfeanspruch bestehen, wenn das Kind über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist. Da muss man sich die Regelung des Bundeslandes genau anschauen.

was_guckst_du

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #8 am: 28.12.2020 16:02 »
...Rosinenpickerei klappt eben nicht immer... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BYL

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #9 am: 29.12.2020 00:42 »
Für die Behandlung des Kindes dürfte grundsätzlich kein Beihilfeanspruch bestehen, wenn das Kind über die gesetzliche Versicherung abgedeckt ist. Da muss man sich die Regelung des Bundeslandes genau anschauen.

Art. 96 Abs. 2 Satz 3 BayBG gilt nicht (GKV-Sachleistungsverweis)

2. für berücksichtigungsfähige Kinder eines Beihilfeberechtigten, die von der Versicherung in der gesetzlichen Kranken einer anderen Personerfasst werden.

Wenn Kinder GKV-Familienversichert sind beim ANDEREN Ehegatten, so gilt der strenge Sachleistungsverweis eben nicht und es stehen weite Beihilfeleistungen zur Verfügung als nur Heilpraktiker/WL/Zahnersatz. Jedoch dann halt zum BMS und nicht zu 100 %.

FÜR BAYERN! Ob andere BL ähnliche RL in deren Beihilfeverordnungen implementiert haben entzieht sich meiner Kenntnis!

clarion

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #10 am: 31.12.2020 11:30 »
Ich versteh nicht ganz, warum man Kinder doppelt würde versichern wollen. Die GKV ist doch gerade für Kids eine gute Krankenkasse. Ich würde die Kinder ja in der GKV versichern, und darüber nachdenken, ob man für die Kinder Zusatzversicherungen einschließlich einer Anwartschaft bei der PKV abschließt. Die Anwartschaft hätte den Vorteil, dass die Kids ohne Gesundheitsprüfung in die PKV kommen, wenn sich die Einkommensverhältnisse so ändern, dass sie in die PKV müssen.


WasDennNun

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #11 am: 31.12.2020 11:54 »
Ich versteh nicht ganz, warum man Kinder doppelt würde versichern wollen.
Ich habe es so verstanden, dass es primär darum geht, dass Muddi oder Papi bezahlt zuhause bleiben kann, wenn Kind krank ist.

was_guckst_du

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #12 am: 31.12.2020 12:24 »
...genau...es geht - wie ich schon sagte - um schlichte Rosinenpickerei
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #13 am: 31.12.2020 12:54 »
Naja, immerhin wird dann für die PKV Geld bezahlt und nicht die GKV mit den Kindern belastet.
Bis auf die Lohnfortzahlung.
Alternative ganz GKV plus Zusatzversicherung. Das käme der GKV doch teurer.


was_guckst_du

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Antw:Kinder in PKV und Familienversicherung
« Antwort #14 am: 02.01.2021 15:03 »
...die Vorteile beider Versicherungssysteme nutzen zu wollen, aber nur für eine zu bezahlen (aber natürlich die preiswertere Variante) ist und bleibt Rosinenpickerei...
Gruß aus "Tief im Westen"

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