Autor Thema: Beförderung nach B1  (Read 5474 times)

RainerNRW

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Beförderung nach B1
« am: 28.12.2020 02:16 »
Guten Tag, ich bin Beamter in A 16 noch Stufe 8 und soll nach B 1 befördert werden. Damit bekomme ich ab dem fiktiven Aufstieg in Stufe 9 doch weniger als ohne Beförderung? Oder wird dann wieder nach der höheren A 16 gezahlt? Herzlichen Dank für eure Hilfe!

Asperatus

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #1 am: 28.12.2020 09:22 »
Hallo RainerNRW, du erhältst weiterhin dein nach Besoldungsgruppe A 16 Erfahrungsstufe 8 bemessenes Grundgehalt. Rechtsgrundlage ist § 19a BBesG: "Verringert sich während eines Dienstverhältnisses nach § 1 Absatz 1 das Grundgehalt durch Verleihung eines anderen Amtes aus Gründen, die nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten sind, ist abweichend von § 19 das Grundgehalt zu zahlen, das dem Besoldungsempfänger bei einem Verbleiben in dem bisherigen Amt zugestanden hätte."

Die Gründe sind nicht vom Beamten, Richter oder Soldaten zu vertreten, wenn die Übertragung eines anderen Amtes aus dienstlichen Gründen erfolgt. Wird die Stelle auf Grund einer Auswahlentscheidung übertragen, wird eine auch vorhandene persönliche Motivation von dem dienstlichen Interesse an der bestmöglichen Stellenbesetzung überlagert. (vgl. 19a.1 BBesGVwV) Dienstliche Gründe sind anzunehmen im Falle einer Beförderung, des Aufstiegs in eine höhere Laufbahngruppe oder einer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung, wenn die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wurde; soziale Belange können bei der Auswahlentscheidung mit berücksichtigt worden sein, dürfen diese jedoch nicht dominiert haben. (vgl. 13.1.2 BBesGVwV)

Es handelt sich übrigens formal um keine Beförderung. Beförderung ist die Verleihung eines anderen Amtes mit höherem Endgrundgehalt (§ 2 Abs. 8 S. 1 BLV). Das feste Gehalt von B 1 ist niedriger als das Endgrundgehalt von A 16. Ein weiterer Grund könnte sein, dass es in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B keine Endgrundgehälter gibt, weil die Gehälter dort nicht aufsteigend sind. Dann wäre jedoch jede Ernennung in ein Amt der Besoldungsordnung B keine Beförderung.

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #2 am: 28.12.2020 11:23 »
Ist gesichert, dass eine "Beförderung" von A 16 nach B 1 erfolgen soll und nicht eher nach B 2? Der Anwendungsbereich von B 1 ist sehr speziell und entsprechend begrenzt, wohingegen B 2 den üblichen Schritt über A 16 hinaus darstellt.

was_guckst_du

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #3 am: 28.12.2020 12:29 »
...wenn ich mir den Ausgangspost anschaue, glaube ich, dass ihn diese neue Frage ebenfalls überfordern wird...so was kann doch jemand, der aus A16 in den B-Besoldungsbereich doch nicht wissen oder sich selbst erarbeiten... 8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #4 am: 28.12.2020 13:10 »
Vielleicht wird er ja Direktor oder Professor. Da würde dann B1 in der Bundesbesoldung ja passen. Für NRW ist B1 nicht vorgesehen, da geht es mit B2 los.

Asperatus

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #5 am: 28.12.2020 13:14 »
Ist gesichert, dass eine "Beförderung" von A 16 nach B 1 erfolgen soll und nicht eher nach B 2? Der Anwendungsbereich von B 1 ist sehr speziell und entsprechend begrenzt, wohingegen B 2 den üblichen Schritt über A 16 hinaus darstellt.

Ist der übliche Schritt nicht der zu einem Amt der Besoldungsgruppe B 3? Laut Bundeshaushalt 2021 gibt es 256 Planstellen für Beamte der Besoldungsgruppe B 1, 344 Planstellen für Beamte der Besoldungsgruppe B 2, aber 1833 Planstellen für Beamte der Besoldungsgruppe B 3. In obersten Bundesbehörden gibt es keine Planstellen der Besoldungsgruppen B 1 und B 2. Sie befinden sich ausnahmslos im nachgeordneten Bereich.

Beamte der Besoldungsgruppe B 1 gibt es beim Bund nur im nachgeordneten Geschäftsbereich des BMWi, BMEL, BMAS, BMVI, BMG und BMU.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #6 am: 28.12.2020 13:18 »
Ist gesichert, dass eine "Beförderung" von A 16 nach B 1 erfolgen soll und nicht eher nach B 2? Der Anwendungsbereich von B 1 ist sehr speziell und entsprechend begrenzt, wohingegen B 2 den üblichen Schritt über A 16 hinaus darstellt.

Ist der übliche Schritt nicht der zu einem Amt der Besoldungsgruppe B 3? Laut Bundeshaushalt 2021 gibt es 256 Planstellen für Beamte der Besoldungsgruppe B 1, 344 Planstellen für Beamte der Besoldungsgruppe B 2, aber 1833 Planstellen für Beamte der Besoldungsgruppe B 3. In obersten Bundesbehörden gibt es keine Planstellen der Besoldungsgruppen B 1 und B 2. Sie befinden sich ausnahmslos im nachgeordneten Bereich.

Beamte der Besoldungsgruppe B 1 gibt es beim Bund nur im nachgeordneten Geschäftsbereich des BMWi, BMEL, BMAS, BMVI, BMG und BMU.

Da wir aus der vom TE geschrieben Sachverhaltsbeschreibung lediglich die oben genannten Informationen entnehmen können, schauen wir mal in die Glaskugel :)

Gerda Schwäbel

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Antw: Beförderung nach B 1
« Antwort #7 am: 28.12.2020 14:06 »
Da es im Bundesbesoldungsgesetz gar keine Stufe 9 gibt und das Grundgehalt in A 16 bereits ab Stufe 5 höher ist als in B 1, stimmt wohl irgend etwas nicht mit dem Sachverhalt.

Asperatus

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #8 am: 28.12.2020 14:20 »
Vielleicht ist RainerNRW doch Beamtes des Landes NRW? Dann wäre es richtig, dass A 16 Stufe 9 höher wäre als B 1, A 16 Stufe 8 aber noch nicht.

Allerdings hat auch Gewerbeaufsichtsbeamter recht, dass es in NRW mit B 2 losgehe. B 1 ist in Anlage 2 (Landesbesoldungsordnung B) des LBesG NRWsowie im Haushaltsplan 2020 nicht mehr aufgeführt, jedoch noch in Anlage 7 (Grundgehaltssätze Landesbesoldungsordnung B) der LBesG NRW.


was_guckst_du

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #9 am: 28.12.2020 14:45 »
...Hauptsache, RainerNRW findet im neuen Jahr noch seine Bürotür und ggfls. noch eine Telefonnummer zu seiner Personalabteilung... :)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #10 am: 29.12.2020 04:01 »
Ist der übliche Schritt nicht der zu einem Amt der Besoldungsgruppe B 3?
In obersten Behörden folgt auf A 16 regelmäßig B 3, völlig richtig. Im nachgeordneten Bereich folgt auf A 16 grundsätzlich B 2. Im Bundeshaushalt sind mehrere nachgeordnete Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung (insb. Anstalten) nicht aufgeführt. Die Zahlen leiten insofern etwas fehl. Dass der insbesondere von BesStMG und obersten Behörden genährte Wasserkopf mittlerweile überwiegt, will ich im Ergebnis gleichwohl nicht ausschließen.

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #11 am: 04.01.2021 11:44 »
Sieht mir so aus als ob Rainer nicht zwischen Bundes- und Landesbeamten NRW unterschieden hat.

Fall dürfte auf Besoldungsordnung NRWzutreffen.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #12 am: 04.01.2021 13:13 »
Sieht mir so aus als ob Rainer nicht zwischen Bundes- und Landesbeamten NRW unterschieden hat.

Fall dürfte auf Besoldungsordnung NRWzutreffen.

Der Einzige der diesen Sachverhalt wohl eindeutig darlegen kann ist Rainer NRW.

was_guckst_du

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Antw:Beförderung nach B1
« Antwort #13 am: 04.01.2021 13:34 »
...und der traut sich nicht mehr... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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