@Spid
Ich habe zunächst einen Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeltordnung gestellt, dieser wurde zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt. Im Juli 2017 habe ich dann einen Antrag auf Stellenüberprüfung gestellt. Dieser wurde zunächst zurück gestellt, da dies bzgl bereits durch eine Kollegin ein Gerichtsverfahren lief. In diesem wurde nun entschieden, dass die Stelle vor dem 01.01.2017 als E8 einzugruppieren war und ab 01.01.2017 dann eine E9a.
Mein Arbeitgeber hat nach dem Gerichtsverfahren meine Anträge "aufleben"lassen und nun abschließend darüber entschieden.
Vor dem 01.01.2017 stand mir eine E8 zu,. Ab 01.01.2017 eine E9a. Da ich Ansprüche ab 01.01.2017 geltend gemacht habe, hat der AG rückwirkend zu diesem Datum nachgezahlt.