Autor Thema: Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich  (Read 10577 times)

Tommy78

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Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« am: 28.12.2020 21:17 »
Hallo,
welche Aufgaben sollte man erfüllen, um als Teamleiter im Bereich IT eine EG13 zu bekommen?
Unabhängig davon wie viele Mitarbeiter im Team sind und deren Eingruppierung.
Ich möchte nur die Mindestanforderungen für eine Arbeitsplatzbeschreibung.

Vielen Dank, Tommy

Spid

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #1 am: 28.12.2020 21:19 »
Solche, die die Tätigkeitsmerkmale der E13 erfüllen.

Tommy78

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #2 am: 29.12.2020 09:50 »
Hallo Spid,
wo kann man diese Tätigkeitsmerkmale (E13) einsehen, genau hier liegt das Problem. Ich möchte hierfür mal eine Übersicht haben, um bei meinem nächsten Personalgespräch auch etwas in der Hand zu haben.
Danke, Tommy

Spid

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #3 am: 29.12.2020 09:52 »
Sämtliche Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung zu finden, die als Anlage dem TVÖD beigegeben ist.

Lars73

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #4 am: 29.12.2020 10:02 »
Da vermutlich ohne spezifische Kenntnisse im Eingruppierungsrecht die Interpretation der unbestimmten Rechtsbegriffe nicht gelingt muss man sich ggf. Rat einkaufen oder zumindest einschlägige Literatur heranziehen.

Auch wenn die Entgeltordnung des Bundes einige Unterschiede aufweist mag dies für eine erste Orientierung helfen:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf

Ansonsten ist ja auch die Frage was zu genau im Personalgespräch ansprechen willst. E13 oder ich suche mir einen anderen Job braucht ja keine wirkliche Kenntnisse der tariflichen Möglichkeiten. Dann muss der Arbeitgeber schauen ob er dir entsprechende Aufgaben übertragen möchte/kann.

Wenn du glaubst deine Aufgaben entsprechend schon der E13, dann muss dies ja auf einer Überlegung basieren.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #5 am: 29.12.2020 10:09 »
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

und dann:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus
Gestaltungsspielraum erfordert.

oder aber:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte,


Aber am Einfachsten ist es immer den Spieß umzudrehen:
Fordere das Entgelt was du willst und dein AG macht es möglich oder aber du musst dir einen anderen AG suchen, der es ermöglicht.

Lars73

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #6 am: 29.12.2020 11:29 »
@WasDennNun
Das ist E13 im Bereich TVöD VKA?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #7 am: 29.12.2020 12:37 »
Wenn das hier das richtige Dokument ist:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_iF_13_Lesefassung.pdf
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/tarifvertraege/2017_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

Dann ja.
Wieso?
E13 kann somit jemand ohne Schulausbildung erhalten.
Da ja für die E7 oder E6 auch nichts zwingend an Ausbildung gefordert wird (die ich übrigens oben vergessen habe).

E7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.
E6 Fg2: Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.

Sicher ein seltener, aber denkbarer Weg, aber es gibt ja genügend Autodidakten die sich Informatiker nennen.


Lars73

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #8 am: 29.12.2020 14:59 »
@WasDennNun
Der erste Teil ist E12.
Der zweite Teil nach "und dann" ist mir nicht klar was damit genau beschrieben wird.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #9 am: 29.12.2020 16:34 »
@WasDennNun
Der erste Teil ist E12.
Der zweite Teil nach "und dann" ist mir nicht klar was damit genau beschrieben wird.
Ups:verutscht!

 Entgeltgruppe 13
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12
oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.



das und dann bezieht sich auf die weiteren Dinge die die Tätigkeit hergeben muss:
E10:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
E9b:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
E9a:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
E8:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus
Gestaltungsspielraum erfordert.

Wenn du keine Tätigkeiten hast, die eine E10 hergeben, dann kannst du auch eben kein E13/E12 sein über diesen Weg.

Für die Eingruppierung musst du doch bei E6 anfangen und dann dich hoch hangeln.

Also biste kein Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit oder erfordert die Tätigkeit kein gründliche und vielseitige Fachkenntnisse (E6), dann kannst du auch nicht E13/E12 sein, auch wenn dir entsprechende X E12 unterstellt sind, außer wenn die entsprechender Tätigkeit die eines BSC ist.

Fazit: Wenn du nicht E10er Tätigkeiten machst, dann bist du als IT Leiter auch nicht in der E13/E12.

Insofer ist "und dann" falsch sondern müsste heißen, sofern ... erfüllt ist, die Prüfrichtung ist ja falsch.

Tommy78

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #10 am: 29.12.2020 19:07 »
Erstmal danke für eure ganzen Ausführungen, ich würde mir das mal in Ruhe anschauen und vllt. beantwortet das meine Frage. VG Tommy

superbraz

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #11 am: 04.01.2021 07:23 »
ich knüpfe mal hier an, um nicht ein neues thema zu eröffnen...

ist es denn möglich, eine EG höher EG10 (also 11, 12, 13) zu erhalten, wenn man auf Grund der Größe der Verwaltung kein Leiter ist, sondern die Aufgaben selbst erfüllt?
Also gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen...

Spid

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #12 am: 04.01.2021 07:34 »
Ja.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #13 am: 04.01.2021 07:39 »
ja, das ist möglich, wenn die Tätigkeiten entsprechend sind, dann ist man entsprechend eingruppiert.
(oder besser gesagt: Möglich ist alles.)

Um von der EG10 zur EG11 zu kommen, musst du nur ausreichend externe Dienstleister überwachen.
Was bei großen Einheiten ja schneller und öfter vorkommen dürfte, wenn man nicht selbst das Personal hat.

EG11:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

Für die E12 müsste dann spezial Aufgaben oder besondere Schwierigkeit und Bedeutung hinzukommen.

Da gehe ich davon aus, dass diese Kriterien in dem Bereich (gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen) nicht im ausreichenden Masse zu finden sein wird.

superbraz

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Antw:Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich
« Antwort #14 am: 04.01.2021 10:26 »
ja, das ist möglich, wenn die Tätigkeiten entsprechend sind, dann ist man entsprechend eingruppiert.
(oder besser gesagt: Möglich ist alles.)

Um von der EG10 zur EG11 zu kommen, musst du nur ausreichend externe Dienstleister überwachen.
Was bei großen Einheiten ja schneller und öfter vorkommen dürfte, wenn man nicht selbst das Personal hat.

EG11:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

Für die E12 müsste dann spezial Aufgaben oder besondere Schwierigkeit und Bedeutung hinzukommen.

Da gehe ich davon aus, dass diese Kriterien in dem Bereich (gesamte Verantwortung für IT der Verwaltung inkl. Außenstellen, Kitas, FFW, Grundschulen) nicht im ausreichenden Masse zu finden sein wird.

vielen Dank!
fachliche Weisungsbefugnis habe ich ja entsprechend gegenüber allen externen Dienstleistern, welche uns im Punkto IT betreuen.

Was wären denn zb spezial Aufgaben bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung?
Unter anderem betreue ich auch die mobilen Geräte mittels MDM (Verwaltung, Schulen,...)
Verantwortung für den Internetauftritt (hauptsächlich technisch, aber auch teils inhaltlich).
Unsere Schließanlage wird gerade auf digital umgestellt, auch hierfür trage ich die Verantwortung, Betreue es komplett und vergebe zB die Schließberechtigungen.
An einigen Gebäuden habe wir eine Videoüberwachung, wofür ich zuständig bin.
Alles komplett immer von der Beschaffung über die Installation (teils in Eigenleistung, teils durch externe Dienstleister) bis zu Betreuung.
Und und und...also alles, was nur im geringsten mit Technik / IT zu tun hat.