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Eingruppierung als Teamleiter im IT-Bereich

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Spid:
Es kann die jahrzehntelange Rechtsprechung zu den entsprechenden Merkmalen technischer Beschäftigter/Ingenieure herangezogen werden. Spezialaufgaben übt ein TB aus, wenn diese ein außerhalb der üblichen Aufgaben eines einschlägig Ausgebildeten liegendes, außergewöhnliches Arbeitsgebiet betreffen. Dabei können auch nichttechnische, insbesondere pädagogische und didaktische Qualifikationen herangezogen werden (BAG, Urteil v. 14.2.1990 –4 AZR 548/89). Eine Spezialaufgabe ist jedoch nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich die normale Ausbildung in ihrer entspre-chenden Fachrichtung ausreichend ist (BAG Urteil v. 26.11.2003 –4 AZR 695/02). Eine besondere Schwierigkeit liegt vor bei erhöhten fachlichen Anforderungen, besonderem fachlichem Können oder/und außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“, aus der herausgehoben wird. Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus der Größe des Aufgabengebietes, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie, den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich, aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 –4 AZR 471/90).

WasDennNun:

--- Zitat von: superbraz am 04.01.2021 10:26 ---vielen Dank!
fachliche Weisungsbefugnis habe ich ja entsprechend gegenüber allen externen Dienstleistern, welche uns im Punkto IT betreuen.

--- End quote ---
Diese Tätigkeiten EG11 müssen allerdings auch 33% der Gesamtzeit beanspruchen.


--- Zitat ---Was wären denn zb spezial Aufgaben bzw. besondere Schwierigkeit und Bedeutung?
Unter anderem betreue ich auch die mobilen Geräte mittels MDM (Verwaltung, Schulen,...)
Verantwortung für den Internetauftritt (hauptsächlich technisch, aber auch teils inhaltlich).
Unsere Schließanlage wird gerade auf digital umgestellt, auch hierfür trage ich die Verantwortung, Betreue es komplett und vergebe zB die Schließberechtigungen.
An einigen Gebäuden habe wir eine Videoüberwachung, wofür ich zuständig bin.
Alles komplett immer von der Beschaffung über die Installation (teils in Eigenleistung, teils durch externe Dienstleister) bis zu Betreuung.
Und und und...also alles, was nur im geringsten mit Technik / IT zu tun hat.

--- End quote ---
Plattgesagt.
besondere Schwierigkeit : Lösungen sind nicht bei Youtube/Internetforen etc zu finden.
Spezial:
"Eine Spezialaufgabe ist dann nicht gegeben, wenn zu ihrer Erfüllung lediglich der normale
Wissenstand der entsprechenden Fachrichtung genügt. " (TdL Durchführungshinweise)
Schließanlage, Videotechnik könnte dazu gehören ("vergeben zB die Schließberechtigunge" ist allerdings weit < E10)

Am Ende kommt es eben auf die Zeitanteile der einzelnen Arbeitsvorgänge an.

Oder aber an dem Willen des AGs sich eine für dich günstige Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung zu bilden.
Wenn du hingehst und eben eine Bezahlung in Höhe der EG11, EG12 forderst oder damit drohst zu gehen, dann obliegt es dem AG, sich zu überlegen, ob er dir nicht entsprechende Tätigkeiten überträgt oder sich einer neuen Meinung über die EG deiner Tätigkeiten bildet oder es aussitzt.

superbraz:
Vielen Dank euch beiden!
Demnach lese ich heraus, dass es durchaus möglich ist, eine E12 zu begründen - sofern der AG dies möchte.
Fragen kostet nichts und gerade in der aktuellen Situation ist die IT mehr als gefragt (Corona, Homeoffice, Mobile Device Management).

Spid:
Die Eingruppierung hat wenig mit dem Willen des AG zu tun. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG muß lediglich willens sein, entsprechende Tätigkeiten zu übertragen. Tut er das nicht, müssen sie auch nicht ausgeführt werden. Der AG mag - wie @Wasdennun andeutet - sich auch absichtlich eine falsche Rechtsmeinung bilden. Da die Rechtsmeinung kommunaler AG üblicherweise ohnehin die Qualitäteines Würfelwurfs hat...

WasDennNun:

--- Zitat von: superbraz am 04.01.2021 11:13 ---Vielen Dank euch beiden!
Demnach lese ich heraus, dass es durchaus möglich ist, eine E12 zu begründen - sofern der AG dies möchte.
Fragen kostet nichts und gerade in der aktuellen Situation ist die IT mehr als gefragt (Corona, Homeoffice, Mobile Device Management).

--- End quote ---
Richtig!

Es ist ein Arbeitsmarkt, da viele Arbeitgeber im kommunalen Bereich sich im starren Korsett des TVöD bewegen müssen und idR nicht übertariflich bezahlen dürfen, bleibt den geschickten AGs nur die Möglichkeit sich "absichtlich" zu irren, wenn ein AN mehr Geld will und der AG eben auch gewillt ist zu bezahlen.

Dem Arbeitnehmer steht es frei sich einen AG zu suchen, der einem ein Entgelt zahlt, womit man zufrieden ist.

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