@WasDennNun
Der erste Teil ist E12.
Der zweite Teil nach "und dann" ist mir nicht klar was damit genau beschrieben wird.
Ups:verutscht!
Entgeltgruppe 13
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer
IT-Gruppe bestellt sind und denen mindestens
a)
zwei Beschäftigte dieses Abschnitts
mindestens der Entgeltgruppe 12oder
b)
drei Beschäftigte dieses Abschnitts
mindestens der Entgeltgruppe 11durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
das und dann bezieht sich auf die weiteren Dinge die die Tätigkeit hergeben muss:
E10:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
E9b:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
E9a:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.
E8:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus
Gestaltungsspielraum erfordert.
Wenn du keine Tätigkeiten hast, die eine E10 hergeben, dann kannst du auch eben kein E13/E12 sein über diesen Weg.
Für die Eingruppierung musst du doch bei E6 anfangen und dann dich hoch hangeln.
Also biste kein Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit oder erfordert die Tätigkeit kein gründliche und vielseitige Fachkenntnisse (E6), dann kannst du auch nicht E13/E12 sein, auch wenn dir entsprechende X E12 unterstellt sind, außer wenn die entsprechender Tätigkeit die eines BSC ist.
Fazit: Wenn du nicht E10er Tätigkeiten machst, dann bist du als IT Leiter auch nicht in der E13/E12.
Insofer ist "und dann" falsch sondern müsste heißen, sofern ... erfüllt ist, die Prüfrichtung ist ja falsch.