Perfekt. So etwas in der Art wollte ich hören
Da mir immer noch viele Aspekte des öffentlichen Dienstes und des Beamtentums fremd sind, bin ich natürlich weiterhin für Input dankbar, aber scheinbar klingt der Weg der vor mir ist nicht allzu verkehrt.
Wirtschaftlich ist es absolut im Grenzbereich, aber ich denke auf lange Sicht lohnt sich diese "Investition", da ich den Maximalwert für die Pension mit der Beendigung meines Referendariats mit 36 Jahren (zuzüglich der anrechenbaren Zeiten) ja gut erreichen kann.
Wenn ich es richtig verstanden habe, werden der für die spätere Pension angenommenen Dienstzeit meine Zeiten im öffentlichen Dienst (2 Jahre, entspr. § 13 Abs. 4 Nr. 5 LBeamtVG) voll und meine Ausbildungszeiten als Hochschulausbildung teilweise (bis zu 855 Tage, entspr. §18 Abs. 1 LBeamtVG) zugerechnet werden. Sprich: Wenn alles gut läuft bin ich nach dem tech. Referendariat 36 Jahre und bekomme den angestrebten Wert von 40 Jahren angerechnet.
Zur möglichen Einstufung habe ich noch Fragen:
Nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) ist die Einstufung seit 2013 nach der Erfahrung und nicht nach dem Alter geregelt. Als berücksichtigungsfähige Zeiten sind nach §30 Abs. 1 Nr. 2 LBesG "Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherren (...)" berücksichtigungsfähig.
Heißt das Ich kann die beiden Jahre die ich im öffentlichen Dienst auf der Bauaufsicht gearbeitet habe zur Einstufung anrechnen?
Muss ich mir an dieser Stelle "aussuchen", ob ich diese Zeit auf eine eventuelle Verkürzung des Referendariats oder eben zur höheren Einstufung anrechnen lassen möchte?
Kann ich mir meine Arbeitszeit in der freien Wirtschaft (4 Jahre im Architekturbüro) ebenfalls anrechnen lassen und hat jemand Erfahrung wie hier die Aussichten für eine volle/teilweise Anrechnung (entspr. LBesG §30 Abs. (1) Satz 2) sind, da diese Tätigkeit ja hauptberuflich, mehr als 6 Monate (ununterbrochen) und von konkretem Nutzen und prägenden Charakter für meine folgenden Stellen war?
Demnach würde ich, wenn alles optimal läuft, nach meiner "Rechnung" nach dem tech. Referendariat im Eingangsamt A13 eingruppiert und aufgrund der anrechenbaren Erfahrung (Einstiegsstufe 3 + 4 Jahre freie Wirtschaft = Stufe 5 + 2 Jahre öffentlicher Dienst = kurz vor Stufe 6) eingestuft werden. Werden diese "Zwischenjahre" bei einer erstmaligen Einstufung vermerkt, oder starte ich dann bei Stufe 5 und muss bis zu nächsten höhen Stufe 3 Jahre warten?
Sorry für die vielen Fragen, vielleicht gibt es ja zu dem einem oder anderen punkt Erfahrungen. Dankeschön!