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[RP] Fragen und Einschätzungen zum höheren technischen Dienst
2strong:
Das interpretiere ich ebenfalls so. Wenn man daher davon ausgeht, dass Du anschließend heimatnah verwendet wirst und in einer entsprechenden Landesbehörde perspektivisch auch eine Referatsleitung nicht unrealistisch ist, rate ich Dir zum Referendariat, sofern das wirtschaftlich darstellbar ist. Mit 50% Sonderzuschlag dürftest Du bei knapp 2.000€ netto landen.
fdkn:
Perfekt. So etwas in der Art wollte ich hören ;)
Da mir immer noch viele Aspekte des öffentlichen Dienstes und des Beamtentums fremd sind, bin ich natürlich weiterhin für Input dankbar, aber scheinbar klingt der Weg der vor mir ist nicht allzu verkehrt.
Wirtschaftlich ist es absolut im Grenzbereich, aber ich denke auf lange Sicht lohnt sich diese "Investition", da ich den Maximalwert für die Pension mit der Beendigung meines Referendariats mit 36 Jahren (zuzüglich der anrechenbaren Zeiten) ja gut erreichen kann.
Wenn ich es richtig verstanden habe, werden der für die spätere Pension angenommenen Dienstzeit meine Zeiten im öffentlichen Dienst (2 Jahre, entspr. § 13 Abs. 4 Nr. 5 LBeamtVG) voll und meine Ausbildungszeiten als Hochschulausbildung teilweise (bis zu 855 Tage, entspr. §18 Abs. 1 LBeamtVG) zugerechnet werden. Sprich: Wenn alles gut läuft bin ich nach dem tech. Referendariat 36 Jahre und bekomme den angestrebten Wert von 40 Jahren angerechnet.
Zur möglichen Einstufung habe ich noch Fragen:
Nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) ist die Einstufung seit 2013 nach der Erfahrung und nicht nach dem Alter geregelt. Als berücksichtigungsfähige Zeiten sind nach §30 Abs. 1 Nr. 2 LBesG "Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherren (...)" berücksichtigungsfähig.
Heißt das Ich kann die beiden Jahre die ich im öffentlichen Dienst auf der Bauaufsicht gearbeitet habe zur Einstufung anrechnen?
Muss ich mir an dieser Stelle "aussuchen", ob ich diese Zeit auf eine eventuelle Verkürzung des Referendariats oder eben zur höheren Einstufung anrechnen lassen möchte?
Kann ich mir meine Arbeitszeit in der freien Wirtschaft (4 Jahre im Architekturbüro) ebenfalls anrechnen lassen und hat jemand Erfahrung wie hier die Aussichten für eine volle/teilweise Anrechnung (entspr. LBesG §30 Abs. (1) Satz 2) sind, da diese Tätigkeit ja hauptberuflich, mehr als 6 Monate (ununterbrochen) und von konkretem Nutzen und prägenden Charakter für meine folgenden Stellen war?
Demnach würde ich, wenn alles optimal läuft, nach meiner "Rechnung" nach dem tech. Referendariat im Eingangsamt A13 eingruppiert und aufgrund der anrechenbaren Erfahrung (Einstiegsstufe 3 + 4 Jahre freie Wirtschaft = Stufe 5 + 2 Jahre öffentlicher Dienst = kurz vor Stufe 6) eingestuft werden. Werden diese "Zwischenjahre" bei einer erstmaligen Einstufung vermerkt, oder starte ich dann bei Stufe 5 und muss bis zu nächsten höhen Stufe 3 Jahre warten?
Sorry für die vielen Fragen, vielleicht gibt es ja zu dem einem oder anderen punkt Erfahrungen. Dankeschön!
Gewerbeaufsichtbeamter:
(Einstiegsstufe 3 + 4 Jahre freie Wirtschaft = Stufe 5 + 2 Jahre öffentlicher Dienst = kurz vor Stufe 6)
Wenn die ausgeübten Tätigkeiten deiner zukünftigen Verwendung dienlich sind, könnte das eine mögliche Konstellation sein.
2strong:
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis einschließlich Vorbereitungsdienst + die Zeit als Angestellter im öffentlichen Dienst + 855 Tage Studium. Wenn ich unterstelle, dass Du heute 34 Jahre als bist, kommst Du bis zum planmäßigen Ruhestand auf rd. 39 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit und damit auf einen Ruhegehsltssatz von rd. 70% (also fast das Maximum).
Denk daran, Dir Deine Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung erstatten zu lassen, sofern Du zum Zeitpunkt der Verbeamtumg keine 60 Beitragsmonate zusammenbekommen haben solltest.
Die Zeiten der hauptberuflich Tätigkeit werden bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt, wenn sie gleichwertig sind, d. j. mindestens mit Entgeltgruppe 13 vergütet wurden. Bei der Tätigkeit im Architekturbüro ist die Feststellung einer Gleichwertigkeit schwieriger. Da hat die Behörde Ermessen. Falls vorhanden, könnte das Anforderungsprofil der alten Stellenausschreibung das Qualifikationsniveau belegen oder ein Gehaltsvergleich mit Entgeltgruppe 13. Unabhängig davon ist eine Berücksichtigung der Zeiten nur möglich, wenn sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt wurden (kein double counting von Zeiten). Die "Zwischenjahre" werden im Bescheid über die erstmalige Stufenfestsetzung taggenau vermerkt. Sie gehen also nicht verloren.
clarion:
Ich habe auch nach etwas mehr einen Jahrzehnt Berufserfahrung zu einem technischen Referendariat entschlossen, zu einer Zeit als es es noch keinen Aufschlag auf die Anwärterbezüge gab. Es waren zwei Jahre, wo es finanziell etwas klamm war. Das war im Nachhinein aber nicht weiter schlimm, da es nach dem Referendariat in sehr zügigen Tempo bis zur A14 ging. Wenn ich will, können absehbar weitere Schritte auf der Karriereleiter folgen, da die Leute, die höhere Prositionen besetzen, fast durch die Bank Ü60 sind und der Nachwuchs erstens zahlenmäßig sehr wenig und zweitens sehr jung und ohne Lebenserfahrung ist.
Unser Referendariatjahrgang hatte keine Einstellungszusage. Für mich hat sich das "Risiko" Referendariat trotzdem in kurzer Zeit bezahlt gemacht.
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