Autor Thema: Erschwerniszuschlag aufgrund FFP2-Masken & Covid-19 Pandemie?  (Read 7335 times)

leboef

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@ spid



Herzlichen Glückwunsch dazu.  ::)


Schmitti

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Der Status "grün" wird Spid wohl auch nicht allzu häufig zugewiesen ;-)

FGL

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Das ist meiner Ansicht nach in dem Paragraphen schon geklärt:

"(1) 1Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. 2Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind."
Prinzip "Weiterlesen":

"(2) Außergewöhnliche Erschwernisse im Sinne des Absatzes 1 ergeben sich grundsätzlich nur bei Arbeiten
 
a) mit besonderer Gefährdung,
b) mit extremer nicht klimabedingter Hitzeeinwirkung,
c) mit besonders starker Schmutz- oder Staubbelastung,
d) mit besonders starker Strahlenexposition oder
e) unter sonstigen vergleichbar erschwerten Umständen.

(3) Zuschläge nach Absatz 1 werden nicht gewährt, soweit der außergewöhnlichen Erschwernis durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere zum Arbeitsschutz, ausreichend Rechnung getragen wird."

Auf die noch dazukommende Notwendigkeit einer landesbezirklichen Vereinbarung wurde ja bereits hingewiesen.

Gewerbeaufsichtbeamter

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Sieht der landesbezirkliche Tarifvertrag einen entsprechenden Zuschlag vor?

Wir haben den oben verlinkten Text zu §19 genau so in unserem Tarifvertrag stehen. Daher sage ich "ja" - ich suche nur eine schriftliche Bestätigung, dass das Tragen von FFP2-Masken eine Erschwernis darstellt.


Der Arbeitgeber erfüllt hier seine Plicht nach dem ArbSchG. Wenn ggf. Zulagen vorgesehen sind die dem TE zustehen ist das doch völlig in Ordnung danach zu fragen.

Mich würde im Moment der Begriff "dauerhaftes Tragen" der Masken stören. Hier muss auf die Tragzeitbegrenzung und entsprechende Erholungszeiten geachtet werden.

Der Empfehlung des RKI zur Tragezeit wird bei uns nicht gefolgt. Wir haben weder genug Masken noch lässt die Distanzlosigkeit der Klienten es zu, die Masken für einen längeren Zeitraum abzunehmen. Auch das ist etwas was ich beim Betriebsrat ansprechen möchte.

Das Problem ist, dass mein AG sich vor solchen Verpflichtungen eher drücken möchte. Ich habe in einem anderen Thread schon erwähnt, dass wir nur 400€ anstatt der 600€ Corona-Bonus erhalten. Ich darf nicht zu sehr auf Internes eingehen, aber dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Daher ist es mir wichtig, vor solchen Gesprächen möglichst gut vorbereitet zu sein und auch Paragraphen zitieren zu können.

Inwiefern der Arbeitgeber irgendwelchen Vorschlägen des RKI folge leistet ist hier erst mal egal.

Die Tragezeibegrenzung für Atemschutzgeräte kommt aus den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften in Verbindung mit Herstellerangaben.

Für den Fall das du da nähere Informationen benötigst empfehle ich die Kontaktaufnahme für die bei euch zuständige Arbeitsschutzbehörde oder des zuständigen Unfallversicherungsträgers.