Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Erschwerniszuschlag aufgrund FFP2-Masken & Covid-19 Pandemie?

<< < (2/4) > >>

WasDennNun:

--- Zitat von: leboef am 29.12.2020 23:51 ---Ich möchte mit dem Thema zum Betriebsrat gehen, aber ich will denen auch ein paar Paragraphen auf den Tisch hauen können :)

--- End quote ---
Geh zu deinem AG, fordere eine Zulage, dafür brauchst du weder einen gesetzliche, noch eine tarifliche Grundlage.
Wenn dein AG nicht einsichtig ist, dass du eine solche Zulage verdient hast, dann gehe und such dir einen AG, der dazu gewillt ist (oder in der Lage ist) oder engagiere dich bei ver.di und Co, dass die eine solche Zulage tariflich festschreiben.

Dein AG kann z.B.  immerhin 44 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge gewähren und wenn er es bisher nicht macht, dann wäre es für die FFP2-Belastung ja mal ein Gedanke.

Spid:
Wenn er es kann - im Sinne von dürfen.

leboef:

--- Zitat von: Spid am 30.12.2020 04:54 ---Sieht der landesbezirkliche Tarifvertrag einen entsprechenden Zuschlag vor?

--- End quote ---

Wir haben den oben verlinkten Text zu §19 genau so in unserem Tarifvertrag stehen. Daher sage ich "ja" - ich suche nur eine schriftliche Bestätigung, dass das Tragen von FFP2-Masken eine Erschwernis darstellt.



--- Zitat von: Gewerbeaufsichtbeamter am 30.12.2020 08:08 ---Der Arbeitgeber erfüllt hier seine Plicht nach dem ArbSchG. Wenn ggf. Zulagen vorgesehen sind die dem TE zustehen ist das doch völlig in Ordnung danach zu fragen.

Mich würde im Moment der Begriff "dauerhaftes Tragen" der Masken stören. Hier muss auf die Tragzeitbegrenzung und entsprechende Erholungszeiten geachtet werden.

--- End quote ---

Der Empfehlung des RKI zur Tragezeit wird bei uns nicht gefolgt. Wir haben weder genug Masken noch lässt die Distanzlosigkeit der Klienten es zu, die Masken für einen längeren Zeitraum abzunehmen. Auch das ist etwas was ich beim Betriebsrat ansprechen möchte.

Das Problem ist, dass mein AG sich vor solchen Verpflichtungen eher drücken möchte. Ich habe in einem anderen Thread schon erwähnt, dass wir nur 400€ anstatt der 600€ Corona-Bonus erhalten. Ich darf nicht zu sehr auf Internes eingehen, aber dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Daher ist es mir wichtig, vor solchen Gesprächen möglichst gut vorbereitet zu sein und auch Paragraphen zitieren zu können.

OrganisationsGuy:

--- Zitat ---dass das Tragen von FFP2-Masken eine Erschwernis darstellt.
--- End quote ---

Wenn das so gesehen wird stellt sich bei mir die nächste Frage ob Personal beim Bauhof das bei Arbeiten Schutzhandschuhe, Helme o.ä. tragen muss auch einen Erschwerniszuschlag erhält. Krankenhauspersonal in der OP mit MNB sowie Latexhandschuhen, Ordnungshüter die ggfs. Schuss- oder Stichfeste Westen anziehen müssen etc.

Spid:
@leboef: Du bist von eher gewöhnlicher Auffassungsgabe, was? §19 TVÖD verweist auf die Regelungen des jeweiligen landesbezirklichen Tarifvertrags, in dem die Erschwerniszuschläge geregelt sind. Mithin findet sich eine entsprechende Anspruchsgrundlage in ebendiesem, sofern es sie gibt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version