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Rechner Besoldung nicht korrekt?

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NRW83:
Die in NRW ausgezahlte Besoldung für Januar hat den Soli korrekt gestrichen, habe deutlich mehr ausbezahlt bekommen als zuvor. Insoweit gilt die Besoldung als in 2021 zugeflossen auch wenn es am 30.12. vorzeitig ausgezahlt wird.
 
Im Besoldungsrechner kannst Du - wie oben schon erwähnt - den Steuerrechner für 2021 als Betaversion auswählen. Ganz richtig scheint es noch nicht zu funktionieren, da mein heute tatsächlich ausgezahltes Gehalt knapp 2 Euro über dem Betrag, den der Rechner auswirft, lag. Die Abrechnungen sind bei uns leider noch nicht verschickt bzw. angekommen, so dass ich noch nicht nachvollziehen kann, wo der kleine Fehler im Rechner liegt.

thomask1984:

--- Zitat von: Lars73 am 30.12.2020 09:44 ---Besoldung die man 2020 bekommt wird auch 2020 versteuert.

--- End quote ---

Das ist falsch. Beim vorzeitigen Zufluss von laufendem Arbeitslohn gilt für die zeitliche Zuordnung als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, für den der Arbeitslohn ausgezahlt wird. Somit erfolgt die Besteuerung erst in 2021.

Spid:
Beamte erhalten Arbeitslohn?

thomask1984:

--- Zitat von: Spid am 31.12.2020 08:56 ---Beamte erhalten Arbeitslohn?

--- End quote ---

Lohnsteuerrechtlich gelten sie als Arbeitnehmer und damit gelten die Bezüge als Arbeitslohn. Was Einnahmen sind wird in § 8 Einkommensteuergesetz definiert und § 2 Lohnsteuerdurchführungsverordnung.

Spid:
Das ist ja höchst faszinierend. Anstatt einen anderen Begriff, z.B. den ohnehin gebräuchlichen „Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung“, zu nutzen, definiert man „Arbeitslohn“ - also der Lohn der Arbeit - dergestalt, daß auch solche Einnahmen darunter fallen, die explizit kein Lohn für Arbeit sind. Erinnert in seinen Verrenkungen ein wenig an 1984...

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