Der Soli entfällt erst 2021 noch haben wir 2020. Für die Steuer zählt der Tag der Zahlung.
Das stimmt so nicht, Lars. Die gestern oder heute gutgeschriebenen Januar-Bezüge gelten nach § 38a Absatz 1 Satz 2 EStG als im Kalenderjahr 2021 bezogen und deshalb sind die neuen Regelungen darauf anzuwenden.
Wenn beim Januar-Zahltag Solidaritätszuschlag einbehalten wurde, dann fallen mir spontan zwei Erklärungen dafür ein:
- Die Januar-Bezüge sind so hoch, dass trotz Rechtsänderung noch Soli anfällt, also bei Berücksichtigung von Steuerklasse 1 oder 4 höher als rund 5.500 Euro bzw. bei Anwendung der Steuerklasse 3 höher als etwa 10.600 Euro.
- Die abrechnende Stelle (ich habe keine Ahnung, welche das ist) rechnet für Beamte/Versorgungsempfänger und "Angestellte" und hat im Abrechnungsprogramm nur ein Steuermodul. Das hat zur Folge, dass beim Januar-Zahltag (für Beamte und Versorgungsempfänger) nochmal die Steuerprogramm des abgelaufenen Jahres zum Einsatz kommt und Änderungen erst beim Februar-Zahltag - dann aber mir Rückrechnung für Januar - berücksichtigt werden.
vfl, ist denn der Lohnsteuerabzug (bei gleichgebliebenen Bezügen) identisch mir dem vom Dezember? Falls ja, dann spricht das für den zweiten Punkt, denn wegen der Erhöhung des Grundfreibetrages müsste ja die Lohnsteuer jetzt
etwas geringer ausfallen. Bei der Telekom (so habe ich jedenfalls gelesen) liegt es jedenfalls daran. Das ITZBund hatte übrigens auch angekündigt, dass es die Rechtsänderungen erst beim Februar-Zahltag umsetzen würde und dann doch richtig abgerechnet. Es ist jetzt der dritte Jahreswechsel hintereinander, bei dem mir das aufgefallen ist.