Autor Thema: Ab wann übertariflich?  (Read 1514 times)

MaxDav

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Ab wann übertariflich?
« am: 30.12.2020 23:22 »
Hallo zusammen,

ich habe ein Frage bzgl. der übertariflichen Bezahlen: Ab wann genau gilt man als übertariflich bezahlt?

Gem. TVÖD §1 Abs. 2 lit. b) trifft das zu für "Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten".
Heißt das, dass man eine Bezahlung über der E 15 Stufe 6 erhalten muss (also aktuell im VKA über 6921,06 EUR) oder muss man nur "vertikal ausbrechen", also z.b. wenn man aktuell in Stufe 4 ist, dass eine übertarifliche Bezahlung ab größer 6062,74 EUR zutrifft?
Ich habe darauf bisher leider keine eindeutige Antwort gefunden.

Viele Grüße
MaxDav
« Last Edit: 30.12.2020 23:30 von MaxDav »

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Antw:Ab wann übertariflich?
« Antwort #1 am: 31.12.2020 02:30 »
Horizontal, also über E 15 Endstufe hinaus.

Spid

  • Gast
Antw:Ab wann übertariflich?
« Antwort #2 am: 31.12.2020 03:23 »
Nein, das wäre außertariflich. Übertariflich ist jede Form von Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen.

2strong

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Antw:Ab wann übertariflich?
« Antwort #3 am: 31.12.2020 13:55 »
Du hast natürlich völlig Recht, er hatte nach ÜBERtariflicher Bezahlung gefragt.