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Ab wann übertariflich?

(1/1)

MaxDav:
Hallo zusammen,

ich habe ein Frage bzgl. der übertariflichen Bezahlen: Ab wann genau gilt man als übertariflich bezahlt?

Gem. TVÖD §1 Abs. 2 lit. b) trifft das zu für "Beschäftigte, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 hinausgehendes regelmäßiges Entgelt erhalten".
Heißt das, dass man eine Bezahlung über der E 15 Stufe 6 erhalten muss (also aktuell im VKA über 6921,06 EUR) oder muss man nur "vertikal ausbrechen", also z.b. wenn man aktuell in Stufe 4 ist, dass eine übertarifliche Bezahlung ab größer 6062,74 EUR zutrifft?
Ich habe darauf bisher leider keine eindeutige Antwort gefunden.

Viele Grüße
MaxDav

2strong:
Horizontal, also über E 15 Endstufe hinaus.

Spid:
Nein, das wäre außertariflich. Übertariflich ist jede Form von Besserstellung gegenüber den tariflichen Regelungen.

2strong:
Du hast natürlich völlig Recht, er hatte nach ÜBERtariflicher Bezahlung gefragt.

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