Autor Thema: Eingruppierung in 9b und Abschlag  (Read 3506 times)

Neutral

  • Gast
Eingruppierung in 9b und Abschlag
« am: 31.12.2020 05:28 »
Hallo,

bin im Dezember in die 9b übergeleitet worden.
War vorher 9a Stufe 3 mit Gruppenzulage und müsste jetzt, wenn ich mich nicht irre in 9b Stufe 3 sein.

Mein Gehalt was gestern überwiesen wurde, war auch nur marginal höher  (ca. 2€).
Habe gedacht, das es so stimmt und mir keine Gedanken gemacht.
Nun habe ich entdeckt, das später nochmal 680€ von der NLBV überwiesen wurde mit dem Betreff "ABLSCHLAG 75".
Was ist das für ein Abschlag?

Ich kann das nicht zuordnen.

Wenn man von 9a Stufe 3 + Zulage zur 9b Stufe 3 höher gruppiert wird bekommt ja kein Garantiebetrag oder einen Unterschiedsbetrag. Oder irre ich mich da.

Werde das Geld jetzt erstmal nicht anpacken.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #1 am: 31.12.2020 07:22 »
Eine Überleitung ist im Sachverhalt nicht zu erkennen. Bei Höhergruppierung aus der E9a mit einer Entgeltgruppenzulage in E9b steht der auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelte Garantiebetrag zu. Da der Anspruch auf Entgelt jeweils unmittelbar entsteht, sind Abschläge auf dieses tariflich nicht vorgesehen.

Neutral

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #2 am: 31.12.2020 08:23 »
Hallo Spid,

danke für die Antwort.
Kann es sein, das dies eine Nachzahlung ist?.
Wie ich geschrieben habe, habe ich ja nicht viel mehr Gehalt bekommen.
Das diese 680€ die Nachzahlung von Januar bis Dezember ist?.
Ein Kollege der im Oktober von 9a Stufe 4 mit Gruppenzulage zu 9b Stufe 3 übergeleitet wurde hatte ein paar Tage später nach dem Gehalt 880€ bekommen. Ich weiß aber nicht was bei ihm im Verwendungszweck stand.

MfG

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #3 am: 31.12.2020 08:31 »
Wie bereits ausgeführt, ist eine Überleitung im Sachverhalt nicht zu erkennen. Warum sollte Entgelt nachgezahlt werden, wenn Du im Dezember höhergruppiert bist?

Neutral

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #4 am: 31.12.2020 08:35 »
Bin im Dezember von 9a zu 9b höhergrupiert worden, aber das rückwirkend zum 01.01.2020.
Den Antrag habe ich schon im April 2020 gestellt, aber wurde jetzt erst umgesetzt.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #5 am: 31.12.2020 08:51 »
Dann bist Du nicht im Dezember höhergruppiert, sondern am 01.01.20. Das passierte rückwirkend im Moment der Antragstellung. Du hast Anspruch auf Nachzahlung für die vergangenen 6 Zahltage. Eine Nachzahlung ist kein Abschlag.

Neutral

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #6 am: 31.12.2020 08:58 »
Bei mir steht im Verwendungszweck "Abschlag 75" .

Werde nächste Woche mal anrufen und nachfragen was das ist.

Ich danke dir für die Hilfe und wünsche dir einen guten Rutsch ins neue Jahr  ;D

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #7 am: 31.12.2020 10:27 »
Als Abschlag wird eine Zahlung bezeichnet, die nicht über das Bezügeabrechnungsverfahren, sondern separat erfolgt und später mit der regulären Zahlung im Bezügeabrechnungsverfahren verrechnet wird. Der Grund für die separate Zahlung in Form eines Abschlages ist der relativ frühe Monatsabschluss des Bezügeabrechnungsverfahrens.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #8 am: 31.12.2020 10:32 »
Nein, der Grund liegt im Versagen des AG, den tariflichen Anspruch des TB zeitnah umzusetzen. Ich hätte mir das lediglich 2 Wochen lang bieten lassen - wenn ich gut gelaunt gewesen wäre.

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #9 am: 31.12.2020 12:10 »
Nein, ein Abschlag ist genau das, was ich beschrieben habe. Ob die Gehaltszahlung per Abschlag noch rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt oder trotzdem bereits verspätet, ändert nichts daran, dass die Zahlung per Bezügeabrechnungsverfahren noch später erfolgt wäre, da der Monatsabschluss für den Abrechnungsmonat normalerweise mindestens 14 Tage vor Ende des Kalendermonats liegt.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #10 am: 31.12.2020 12:14 »
Inwiefern hätte ich Deine Definition des Abschlags angezweifelt?

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #11 am: 31.12.2020 13:03 »
Ich habe den Grund für die Abschlagszahlung genannt, der darin besteht, eine frühere Gehaltszahlung/-nachzahlung zu bewirken, als es mit dem Bezügeabrechnungsverfahren möglich wäre. Diesen Grund hast du bestritten.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #12 am: 31.12.2020 13:23 »
Eben. Ich habe den Grund bestritten, nicht die Definition. Deine Entgegnung war mithin völlig ungeeignet. Der Grund liegt im Versagen des AG, die Zahlung beim Entstehen des Anspruchs zu leisten.

Isie

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #13 am: 31.12.2020 14:00 »
Nein, du irrst dich. Der Grund für die Abschlagszahlung ist kein Versagen des Arbeitgebers, sondern im Gegenteil dessen Bemühen, trotz ungünstiger zahlungstechnischer Abläufe eine Zahlung zum Fälligkeitstermin zu bewirken. Wenn der Fälligkeitstermin bereits verstrichen ist, mag das im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen, es kann aber auch im Verantwortungsbereich  des Arbeitnehmers liegen, das hat aber nichts damit zu tun, ob die Zahlung per Bezügeabrechnungsverfahren oder per Abschlag erfolgt.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung in 9b und Abschlag
« Antwort #14 am: 31.12.2020 14:08 »
Zahlungstechnische Abläufe liegen in der Verantwortung des AG. Sie sind jedenfalls dessen Versagen. Der Anspruch entstand hier zudem im April. Der AG hätte also bereits im April leisten müssen. Er hat also jedenfalls bereits dabei versagt und dieses Versagen ist der Grund für die Abschlagszahlung im Dezember.