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Eingruppierung in 9b und Abschlag

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Neutral:
Hallo,

bin im Dezember in die 9b übergeleitet worden.
War vorher 9a Stufe 3 mit Gruppenzulage und müsste jetzt, wenn ich mich nicht irre in 9b Stufe 3 sein.

Mein Gehalt was gestern überwiesen wurde, war auch nur marginal höher  (ca. 2€).
Habe gedacht, das es so stimmt und mir keine Gedanken gemacht.
Nun habe ich entdeckt, das später nochmal 680€ von der NLBV überwiesen wurde mit dem Betreff "ABLSCHLAG 75".
Was ist das für ein Abschlag?

Ich kann das nicht zuordnen.

Wenn man von 9a Stufe 3 + Zulage zur 9b Stufe 3 höher gruppiert wird bekommt ja kein Garantiebetrag oder einen Unterschiedsbetrag. Oder irre ich mich da.

Werde das Geld jetzt erstmal nicht anpacken.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Voraus.

MfG

Spid:
Eine Überleitung ist im Sachverhalt nicht zu erkennen. Bei Höhergruppierung aus der E9a mit einer Entgeltgruppenzulage in E9b steht der auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelte Garantiebetrag zu. Da der Anspruch auf Entgelt jeweils unmittelbar entsteht, sind Abschläge auf dieses tariflich nicht vorgesehen.

Neutral:
Hallo Spid,

danke für die Antwort.
Kann es sein, das dies eine Nachzahlung ist?.
Wie ich geschrieben habe, habe ich ja nicht viel mehr Gehalt bekommen.
Das diese 680€ die Nachzahlung von Januar bis Dezember ist?.
Ein Kollege der im Oktober von 9a Stufe 4 mit Gruppenzulage zu 9b Stufe 3 übergeleitet wurde hatte ein paar Tage später nach dem Gehalt 880€ bekommen. Ich weiß aber nicht was bei ihm im Verwendungszweck stand.

MfG

Spid:
Wie bereits ausgeführt, ist eine Überleitung im Sachverhalt nicht zu erkennen. Warum sollte Entgelt nachgezahlt werden, wenn Du im Dezember höhergruppiert bist?

Neutral:
Bin im Dezember von 9a zu 9b höhergrupiert worden, aber das rückwirkend zum 01.01.2020.
Den Antrag habe ich schon im April 2020 gestellt, aber wurde jetzt erst umgesetzt.

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