Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung in 9b und Abschlag
Spid:
Dann bist Du nicht im Dezember höhergruppiert, sondern am 01.01.20. Das passierte rückwirkend im Moment der Antragstellung. Du hast Anspruch auf Nachzahlung für die vergangenen 6 Zahltage. Eine Nachzahlung ist kein Abschlag.
Neutral:
Bei mir steht im Verwendungszweck "Abschlag 75" .
Werde nächste Woche mal anrufen und nachfragen was das ist.
Ich danke dir für die Hilfe und wünsche dir einen guten Rutsch ins neue Jahr ;D
Isie:
Als Abschlag wird eine Zahlung bezeichnet, die nicht über das Bezügeabrechnungsverfahren, sondern separat erfolgt und später mit der regulären Zahlung im Bezügeabrechnungsverfahren verrechnet wird. Der Grund für die separate Zahlung in Form eines Abschlages ist der relativ frühe Monatsabschluss des Bezügeabrechnungsverfahrens.
Spid:
Nein, der Grund liegt im Versagen des AG, den tariflichen Anspruch des TB zeitnah umzusetzen. Ich hätte mir das lediglich 2 Wochen lang bieten lassen - wenn ich gut gelaunt gewesen wäre.
Isie:
Nein, ein Abschlag ist genau das, was ich beschrieben habe. Ob die Gehaltszahlung per Abschlag noch rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt oder trotzdem bereits verspätet, ändert nichts daran, dass die Zahlung per Bezügeabrechnungsverfahren noch später erfolgt wäre, da der Monatsabschluss für den Abrechnungsmonat normalerweise mindestens 14 Tage vor Ende des Kalendermonats liegt.
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