Dezmbergehalt geringer?

Begonnen von esp, 23.12.2020 01:16

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esp

Hallo,

habe heute meine Abrechnung für den Dezember bekommen. Die Corona-Prämie ist drauf. Soweit so gut. Nur frage ich mich, wieso ich die beim Überweisungbetrag nicht zu 100% sehe. Sollte doch alles steuerfrei sein?

Komischerweise bezahle ich bei der Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung diesen Monat 33,88 Euro mehr als in den vorherigen Monaten. Alle anderen Abgaben sind unverändert zu den anderen Monaten.

Kann mir das jemand erklären?

Danke und Gruß

Glücklisch

Arbeitgeberlohnsteuerjahresausgleich?

Progressionsvorbehalt?

Wdd3

Ohne deine Abrechnung zu kennen bleibt es beim Raten. Du solltest deinem Sachbearbeiter die Frage stellen.

stefan77

Eventuell Einflüsse der betrieblichen Altersvorsorge?
Sind hier Veränderungen zu sehen?

Sind alle Bruttos (SV-Brutto, ZVK-Brutto, Steuerbrutto, Gesamtbrutto) unverändert zu einer vergleichbaren Abrechnung?

Wdd3

...und das Ratespiel geht weiter.  ;D

esp

Zitat von: stefan77 am 23.12.2020 12:16
Eventuell Einflüsse der betrieblichen Altersvorsorge?
Sind hier Veränderungen zu sehen?

Sind alle Bruttos (SV-Brutto, ZVK-Brutto, Steuerbrutto, Gesamtbrutto) unverändert zu einer vergleichbaren Abrechnung?

AG-Gesamtaufwand: gestiegen
Steuerbrutto, lfd: gleich
KV-Brutto, lfd: gleich
RV-Brutto, lfd: gestiegen
AV-Brutto, lfd: gestiegen

PV-Brutto, lfd: gleich
ZV-pflichtiges Entgelt: gleich

Im Bereich "Nicht auszahlungsrelevant" hatte ich sonst immer "AVmG Kürzung lfd. SV-mind = -219,14"
Diesmal im Dezember "AVmG Korr lfd. SV-Brutto =+103,27"

Ich würds einfach gern verstehen, was der Grund ist. ^^

Isie

Dein monatliches SV-Brutto liegt anscheinend über der KV-/PV-Beitragsbemessungsgrenze, deshalb gibt es nur bei den RV-/AV-Beiträgen Änderungen. Die Ursache für die erhöhten Beiträge könnte der Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG sein.

Isie

Hast du neben deiner VBL-Pflichtversicherung eine freiwillige Versicherung bei der VBL, für die die Beiträge aus  einer Entgeltumwandlung finanziert werden? Und hast du die Entgeltumwandlung entweder erst im Laufe des Jahres vereinbart oder wird der Beitrag nur im November entrichtet? Für die Beiträge aus einer Entgeltumwandlung ist der Freibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG anzuwenden. Dieser vermindert allerdings den zustehenden Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG. Wenn der Freibetrag nach § 3 Nr. 63 erst im Laufe des Jahres zusteht und der in den Vormonaten bereits berücksichtigte Freibetrag nach § 3 Nr. 56 in der Jahresbetrachtung nicht oder nicht in der berücksichtigten Höhe zustand, wird dies im Dezember berichtigt.

esp

Ich hab keine Entgeldumwandlung oder bei der VBL was privat gemacht.

Na, ich werde am besten mal mit der Personalabteilung sprechen woran das liegt. Wahrscheinlich irgendwas triviales, wenn mans weiß.

Isie

Frag besser bei der Bezügestelle nach. Die Personalabteilung wird dir nichts dazu sagen können, außer wenn sie auch für die Bezügeberechnung zuständig ist.

Adlerauge

Könnte das nicht auch an der Versorgungskasse liegen ?