Muss bei einem Jobwechsel auf die gleiche Stelle zu einer anderen Kommune die Stufe des alten AG übernommen werden?
Nein. Tariflich in diesem TVx Umfeld muss nur einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden.
Ich möchte mich höher einstufen lassen, der potenzielle neue AG verweist aber auf die Einstufung beim alten AG. Habe davor bei freien Trägern mit der Zielgruppe jedoch in anderer Funktion jahrelang gearbeitet. Kann auch ein Studienabschluss zu einer höheren Einstufung, nicht Eingruppierung, führen?
Bei der Einstufung kann der AG meistens vieles können.
Förderliche Zeiten ist ein Stichwort, damit kann der AG die Jahre die du gearbeitet hast (egal wo und wie) zur Errechnung deiner Stufe hinzuziehen.
Mit 5 Jahren förderlicher Zeiten kommst du aber damit nicht in Stufe 5!
Dafür gäbe es maximal noch das konstrukt des Stufenzuschlags nach §16.5 TV-L z.B.
Aber auch nur KANN.
Fazit:
Sag deinen potenziellen neuen AG, was du für eine EG/Stufe haben willst und lass ihn machen ob und wie er es hinkriegt,
wenn er dich wirklich will.