Autor Thema: Jobwechsel - Eingruppierung in höhere Stufe  (Read 1437 times)

Fähnrich

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Muss bei einem Jobwechsel auf die gleiche Stelle zu einer anderen Kommune die Stufe des alten AG übernommen werden? Ich möchte mich höher einstufen lassen, der potenzielle neue AG verweist aber auf die Einstufung beim alten AG. Habe davor bei freien Trägern mit der Zielgruppe jedoch in anderer Funktion jahrelang gearbeitet. Kann auch ein Studienabschluss zu einer höheren Einstufung, nicht Eingruppierung, führen?

Spid

  • Gast
Antw:Jobwechsel - Eingruppierung in höhere Stufe
« Antwort #1 am: 31.12.2020 11:12 »
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Jobwechsel - Eingruppierung in höhere Stufe
« Antwort #2 am: 31.12.2020 11:58 »
Muss bei einem Jobwechsel auf die gleiche Stelle zu einer anderen Kommune die Stufe des alten AG übernommen werden?
Nein. Tariflich in diesem TVx Umfeld muss nur einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden.

Zitat
Ich möchte mich höher einstufen lassen, der potenzielle neue AG verweist aber auf die Einstufung beim alten AG. Habe davor bei freien Trägern mit der Zielgruppe jedoch in anderer Funktion jahrelang gearbeitet. Kann auch ein Studienabschluss zu einer höheren Einstufung, nicht Eingruppierung, führen?
Bei der Einstufung kann der AG meistens vieles können.
Förderliche Zeiten ist ein Stichwort, damit kann der AG die Jahre die du gearbeitet hast (egal wo und wie) zur Errechnung deiner Stufe hinzuziehen.
Mit 5 Jahren förderlicher Zeiten kommst du aber damit nicht in Stufe 5!

Dafür gäbe es maximal noch das konstrukt des Stufenzuschlags nach §16.5 TV-L z.B.

Aber auch nur KANN.

Fazit:
Sag deinen potenziellen neuen AG, was du für eine EG/Stufe haben willst und lass ihn machen ob und wie er es hinkriegt, wenn er dich wirklich will.

Fähnrich

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 22
Antw:Jobwechsel - Eingruppierung in höhere Stufe
« Antwort #3 am: 31.12.2020 16:39 »
Ja, Tarifvertrag findet Anwendung nach TVöD E, Kommunen. Ich will gerade mal aus Stufe 2 in 3 kommen. Der neue AG stellt sich quer und sagt, es ginge nicht, da man sich an der Stufe des alten richten würde.
« Last Edit: 31.12.2020 16:46 von Fähnrich »

Spid

  • Gast
Antw:Jobwechsel - Eingruppierung in höhere Stufe
« Antwort #4 am: 31.12.2020 16:57 »
Für den Dienstleistungsbereich Entsorgung sind keine abweichenden Regelungen zum AT für die Stufen vereinbart. Anspruch besteht lediglich auf Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem Jahr bzw. drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Es bleibt die Kann-Regelung zur Übernahme der bisherigen Stufe oder die Berücksichtigung förderlicher Zeiten der Berufsausübung. Diese Zeiten müssen a) tatsächlich vorhanden sein und b) der AG muß sie berücksichtigen wollen.