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[Allg] Berücksichtigung von Bereitschaftsdienst bei Tätigkeitsbewertun

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Buschi:
Hallo Forengemeinde,

nachdem der Sachverhalt für TB nunmehr geklärt ist. Hier die selbe Frage bezogen auf Beamte.

Ist der Einsatz zum Bereitschaftsdienst gem. Dienstplan (hier: Ordnungsamt) bei der Tätigkeitsbewertung (Ermittlung Wertzahl nach KGSt-Verfahren) zu berücksichtigen?

Die Tätigkeit während der tatsächlichen Ausübung im Bedarfsfall muss nicht zwingend mit der "üblichen" Tätigkeit im Zusammenhang stehen z. B. bei einem Beamten aus der Stadtkasse.

Danke :)

Lars73:
Es geht um Bereitschaftsdienst und nicht Rufbereitschaft. M.E. muss man die tatsächliche Zeitumfang der Tätigkeit berücksichtigen.

Buschi:
Ergäbe das ein Unterschied ?

Lars73:
Natürlich. Bei Rufbereitschaft gilt nur die Zeit des tatsächlichen Arbeitseinsatzes und bei Bereitschaft die gesamte Zeit der Bereitschaft.

Buschi:
Achso :) Die Frage zielte auf die Berücksichtigung grundsätzlich - weniger den Umfang.

Aber demnach in beiden Fällen - ja :)

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