Autor Thema: [Allg] Berücksichtigung von Bereitschaftsdienst bei Tätigkeitsbewertun  (Read 2170 times)

Buschi

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Hallo Forengemeinde,

nachdem der Sachverhalt für TB nunmehr geklärt ist. Hier die selbe Frage bezogen auf Beamte.

Ist der Einsatz zum Bereitschaftsdienst gem. Dienstplan (hier: Ordnungsamt) bei der Tätigkeitsbewertung (Ermittlung Wertzahl nach KGSt-Verfahren) zu berücksichtigen?

Die Tätigkeit während der tatsächlichen Ausübung im Bedarfsfall muss nicht zwingend mit der "üblichen" Tätigkeit im Zusammenhang stehen z. B. bei einem Beamten aus der Stadtkasse.

Danke :)

Lars73

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Es geht um Bereitschaftsdienst und nicht Rufbereitschaft. M.E. muss man die tatsächliche Zeitumfang der Tätigkeit berücksichtigen.

Buschi

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Ergäbe das ein Unterschied ?

Lars73

  • Gast
Natürlich. Bei Rufbereitschaft gilt nur die Zeit des tatsächlichen Arbeitseinsatzes und bei Bereitschaft die gesamte Zeit der Bereitschaft.

Buschi

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Achso :) Die Frage zielte auf die Berücksichtigung grundsätzlich - weniger den Umfang.

Aber demnach in beiden Fällen - ja :)

Bueraner1988

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Für die Tätigkeitsbewertung kommt es darauf an, welche Tätigkeit sich tatsächlich im Bereitschaftsdienst verbirgt. Ist lediglich die "Normaltätigkeit" wahrzunehmen muss keine gesonderte Erfassung erfolgen (der Dienst sollte bei der Verteilung der Arbeitszeitanteile aber berücksichtigt werden). Handelt es sich dagegen um eine gesonderte Tätigkeit (insbesondere bei kleineren Gemeinden erfolgt ein Bereitschaftsdienst z. B. nicht nur für den originären Bereich sondern auch für Gewerbeangelegenheiten, Umweltschadenslagen, PsychKG etc.) sollte eine gesonderte Betrachtung erfolgen - ob diese allerdings später tatsächlich auch Ergebnisrelevant wird steht in den Sternen.