Steht auf der Bescheinigung jetzt auch eine Uhrzeit?
Es geht nicht um die AUB vom Arzt, sondern um die Arbeitsunfähigkeitsmitteilung vom AN an den AG.
Oder entscheidest du dich erst nachmittags, dass du nicht zur Arbeit gehst, weil du morgens 39 Grad Fieber gemessen hast?
Und würdest du dann auch erst nachmittags deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass du arbeitsunfähig bist und nicht zur Arbeit erscheinst?
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung. Es wird also stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.
Unverzüglich heißt nicht sofort.
Absolut: Wenn man aber sich zum Arzt schleppen kann und sich eine AU holen kann, dann ist es durchaus denkbar, dass man zeitgleich auch den AG diese Mitteilung machen kann.
und wenn dies alles nach Dienstschluss passiert, dann ist auch alles OK.
Wenn man morgens um 9:00 beim Arzt aufläuft um 10:00 die AU hat und sich dann hinlegt und komatös bis nach Dienstschluss pennt, dann ist es auch in Ordnung (nur schwerer nachzuweisen).
Warum dieses auch im Urlaub durchziehen muss, ist mir auch nicht klar, denn der AG muss ja nichts umdisponieren, da er ja nicht mit deiner Arbeitskraft gerechnet hat.
Aber es gibt da wohl AGs, die das stumpf durchziehen und einem die Wahl lassen: Urlaub nehmen oder keine Entgeltfortzahlung.