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Krankmeldung während Urlaub

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WasDennNun:

--- Zitat von: ike am 03.01.2021 09:22 ---
--- Zitat von: Adlerauge am 02.01.2021 13:48 ---Noch eine Info:

Die E-Mail wurde erst gegen Ende der Dienstzeit geschrieben, nicht morgens.

--- End quote ---

Na und?

--- End quote ---
Entgeltfortzahlungsgesetz § 5: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“
Wenn die AU morgens bekannt ist, man sogar beim Arzt war, dann ist die abendliche Meldung zumindest nicht mehr unverzüglich.
Welche folgen das haben kann: Keine Entgeltfortzahlung z.B.
Den Urlaubstag bekommt man allerdings gut geschrieben.

ike:
Steht auf der Bescheinigung jetzt auch eine Uhrzeit?

123456:
Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung. Es wird also stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.

Unverzüglich heißt nicht sofort.

WasDennNun:

--- Zitat von: ike am 03.01.2021 13:55 ---Steht auf der Bescheinigung jetzt auch eine Uhrzeit?

--- End quote ---
Es geht nicht um die AUB vom Arzt, sondern um die Arbeitsunfähigkeitsmitteilung vom AN an den AG.
Oder entscheidest du dich erst nachmittags, dass du nicht zur Arbeit gehst, weil du morgens 39 Grad Fieber gemessen hast?
Und würdest du dann auch erst nachmittags deinen Arbeitgeber darüber informieren, dass du arbeitsunfähig bist und nicht zur Arbeit erscheinst?

--- Zitat von: 123456 am 03.01.2021 14:51 ---Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung. Es wird also stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommen.

Unverzüglich heißt nicht sofort.

--- End quote ---
Absolut: Wenn man aber sich zum Arzt schleppen kann und sich eine AU holen kann, dann ist es durchaus denkbar, dass man zeitgleich auch den AG diese Mitteilung machen kann.
und wenn dies alles nach Dienstschluss passiert, dann ist auch alles OK.
Wenn man morgens um 9:00 beim Arzt aufläuft um 10:00 die AU hat und sich dann hinlegt und komatös bis nach Dienstschluss pennt, dann ist es auch in Ordnung (nur schwerer nachzuweisen).


Warum dieses auch im Urlaub durchziehen muss, ist mir auch nicht klar, denn der AG muss ja nichts umdisponieren, da er ja nicht mit deiner Arbeitskraft gerechnet hat.
Aber es gibt da wohl AGs, die das stumpf durchziehen und einem die Wahl lassen: Urlaub nehmen oder keine Entgeltfortzahlung.

Spid:
Dazu müßte der AG aber nachweisen, daß die für die Entgeltfortzahlung relevante Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit nicht unverzüglich erfolgt ist. Weder muß man sich beim Aufsuchen eines Arztes über eine bestehende AU klar sein noch ist man gezwungen, in seinem Urlaub morgens aufzustehen, um seine Arbeitsfähigkeit zu überprüfen.

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