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Krankmeldung während Urlaub

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Spid:
Da es sich dabei um eine unzulässige Abweichung zum Nachteil des AN handelt, ist die DA nichtig.

Adlerauge:
Verstehe, das heisst wenn anstatt AU nun Urlaub herangezogen werden würde kann man sich dagegen wehren?

Spid:
Hinsichtlich des Urlaubsanspruches ist lediglich relevant, daß die Erkrankung durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen  wird. Natürlich kann man sich gegen rechtswidriges Verhalten des AG wehren, genau dafür gibt es ArbG.

Adlerauge:
Danke.
Ja das wurde sie ja...

RsQ:

--- Zitat von: Adlerauge am 31.12.2020 16:05 ---Eine Kollegin bat mich um Rat, jedoch habe ich keinen:
Während des Urlaubes ist sie erkrankt und hat auch eine Meldung vom Arzt zur Dienststelle gesendet.
Allerdings erfolgte keine Meldung per Telefon, lediglich per E-Mail. Was könnte sie für Folgen erleiden?

--- End quote ---

Mal inhaltlich gesehen: Ist der Weg per E-Mail nicht sogar praktischer (weil man ggf. auch schon Scan/Foto der AU mitschicken kann)? Weil Zeit des Eingangs dokumentiert ist usw. Allemal besser, als irgendeinem MA irgendeine Krankmeldung zu diktieren.

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