Autor Thema: Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg  (Read 6285 times)

Körperklaus

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Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« am: 03.01.2021 18:26 »
Guten Tag,

folgendes Problem.

Von der E9b Stufe 2 aus, wurde mir eine persönliche Zulage nach § 14 Abs. 1, 3 TV-L zwischen Entgeltgruppe 9b und Entgeltgruppe 10 gewährt, also auf die E10 Stufe 2.

Nun bin ich in der E9b in die Stufe 3 aufgerückt, die Zulage wird aber weiterhin nur für die Höhe der E10 Stufe 2 gewährt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Zulage auf die E10 Stufe 3 angehoben wird. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies aber so korrekt wäre. Ich bin aber weiterhin skeptisch, da im TV-L nichts Entsprechendes geregelt ist.

Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Start ins neue Jahr.
« Last Edit: 03.01.2021 18:36 von Körperklaus »

Spid

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #1 am: 03.01.2021 18:33 »
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Es gibt im TV-L keine E9.

Körperklaus

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #2 am: 03.01.2021 18:37 »
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Es gibt im TV-L keine E9.

Sie beziehen sich auf das E9a und E9b? Habe dies angepasst. Danke für den Hinweis.

Spid

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #3 am: 03.01.2021 18:44 »
Ja.

Die Zulage bemißt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Entgelt und dem, das sich bei dauerhafter Übertragung nach §17 Abs. 4 ergäbe. Eine Höhergruppierung aus E9b/2 wie aus E9b/3 führt in E10/2.

Körperklaus

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #4 am: 03.01.2021 18:59 »
Ja.

Die Zulage bemißt sich nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Entgelt und dem, das sich bei dauerhafter Übertragung nach §17 Abs. 4 ergäbe. Eine Höhergruppierung aus E9b/2 wie aus E9b/3 führt in E10/2.

Danke für die Antwort.

Ich hätte noch eine Nachfrage bzw. Verständnisfrage:

Ich würde dann aber nach zwei Jahren in der E10/2, vorausgesetzt die Zulage wird so lange gewährt, in die E10/3 aufsteigen? Zumindest würde ich so §17 Abs. 4 Satz 3 verstehen.

Spid

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #5 am: 03.01.2021 19:08 »
Nein. Da keine Höhergruppierung in E10 stattfindet, erfolgt auch kein Stufenaufstieg in E10. Maßgeblich ist stets die Stufe in der tatsächlichen Entgeltgruppe. §17 Abs. 4 Satz 3 begrenzt die Höhe des Garantiebetrags.

Körperklaus

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #6 am: 03.01.2021 19:20 »
Nein. Da keine Höhergruppierung in E10 stattfindet, erfolgt auch kein Stufenaufstieg in E10. Maßgeblich ist stets die Stufe in der tatsächlichen Entgeltgruppe. §17 Abs. 4 Satz 3 begrenzt die Höhe des Garantiebetrags.

Und da die vorübergehende Übertragung jeweils nur verlängert wird, erfolgt auch keine Neubewertung bezogen auf die E9b/3. Ein wenig bitter aber nicht zu ändern. Dann vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.

Spid

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #7 am: 03.01.2021 19:28 »
Natürlich verändert sich die Zulage durch den Stufenaufstieg in E9b/3: sie reduziert sich vom Unterschiedsbetrag zwischen E9b/2 und E10/2 auf den Unterschiedsbetrag zwischen E9b/3 und E10/2. Dafür ist es völlig unbeachtlich, ob die vorübergehende Übertragung 1x20 Jahre oder 240x1Monat erfolgt. Erst der Stufenaufstieg in E9b/4 führt zu einer Zulage zur E10/3.

Körperklaus

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #8 am: 03.01.2021 19:37 »
Natürlich verändert sich die Zulage durch den Stufenaufstieg in E9b/3: sie reduziert sich vom Unterschiedsbetrag zwischen E9b/2 und E10/2 auf den Unterschiedsbetrag zwischen E9b/3 und E10/2. Dafür ist es völlig unbeachtlich, ob die vorübergehende Übertragung 1x20 Jahre oder 240x1Monat erfolgt. Erst der Stufenaufstieg in E9b/4 führt zu einer Zulage zur E10/3.

Zum ersten Teil: Ja, da haben Sie natürlich recht, ist bloß auf dem Konto nicht zu spüren ;)
Zum zweiten Teil: Müsste hier nicht schon der Garantiebetrag von 180€ greifen?

Spid

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Antw:Versagte Anpassung Zulage bei Stufenanstieg
« Antwort #9 am: 03.01.2021 19:46 »
Ja.