Guten Tag,
folgendes Problem.
Von der E9b Stufe 2 aus, wurde mir eine persönliche Zulage nach § 14 Abs. 1, 3 TV-L zwischen Entgeltgruppe 9b und Entgeltgruppe 10 gewährt, also auf die E10 Stufe 2.
Nun bin ich in der E9b in die Stufe 3 aufgerückt, die Zulage wird aber weiterhin nur für die Höhe der E10 Stufe 2 gewährt. Ich bin davon ausgegangen, dass die Zulage auf die E10 Stufe 3 angehoben wird. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass dies aber so korrekt wäre. Ich bin aber weiterhin skeptisch, da im TV-L nichts Entsprechendes geregelt ist.
Hat diesbezüglich jemand Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus und einen schönen Start ins neue Jahr.