Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung
Maxym:
--- Zitat von: Lars73 am 01.01.2021 17:39 ---Die Jahressonderzahlung ist brutto und das netto ergibt sich dann über die individuellen Abzüge.
Wurde die Zusatzversorgung im Rechner korrekt ausgewählt.
--- End quote ---
Eigentlich schon, ich weiß jetzt z.B. auch nicht ob der Soli bei mir noch drauf ist oder nicht, weil ich immer weniger erhalte als der Rechner mir anzeigt.
Bzgl der Jahrressonderzahlung, Danke nur Brutto von was?
Auf der Seite steht:
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."
Entgelt = Butto oder Netto?
Wenn ich mal als Bsp bei Stufe 2 E13 2.500 (Netto) nehme, habe ich 4.300 Brutto.
47,07% vom Netto wären 1.129,68, das wird dann nochmal versteuert? Ergibt für mich keinen Sinn? dann würde ich bei mir nochmal 300€ Abzüge haben. Also eine Zahlung versteuern, die sich bereits an der versteuerten Endsumme orientiert?
Maxym:
--- Zitat von: Spid am 01.01.2021 17:46 ---
--- Zitat von: Maxym am 01.01.2021 17:32 ---Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."
Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.
--- End quote ---
Nein, ich meine §20 Abs. 2 TV-L. Dort findet sich Dein Zitat nicht, was vermuten läßt, daß Du Dich nicht mit den wesentlichen tariflichen Grundlagen auseinandergesetzt hast, sondern irgendwelchen Mist im Internet gesucht hast.
Du multiplizierst Bemessungsgrundlage mit Bemessungssatz und erhältst die Höhe des Anspruchs gegen Deinen AG. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.
--- End quote ---
Ich habe letztes Jahr mit dem LBV telefoniert und damals haben die Punkte alle gepasst, darum bin ich umso eher verwundert, warum das jetzt alles hinten und vorne nicht mehr passt.
Bzgl deiner Aussage mit dem Mist, dann kannst du das Feedback direkt an die Bertreiber dieser Seite hier senden, denn genau daher habe ich diese Passage. Gesucht habe ich gar nichts, sondern mich nur an die Informationen dieser Seite gehalten, die ebenfalls die gleichen Informationen (inkl. diesem Satz) des LBVs widergibt.
Lars73:
Entgelt ist brutto. Auf die Jahressonderzahlung fallen dann Steuern und Sozialversicherung an.
Spid:
--- Zitat von: Maxym am 01.01.2021 17:49 ---
--- Zitat von: Spid am 01.01.2021 17:46 ---
--- Zitat von: Maxym am 01.01.2021 17:32 ---Danke schon mal!
Du meinst den Abschnitt?
"Als Bemessungsgrundlage wird jedoch das durchschnittliche monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September herangezogen."
Ich war durchgehend beschäftigt. Dennoch fehlt mir gerade der Bezug, wie ich den konkreten Betrag ermitteln kann? Ist ebenfalls wie beim TVL Rechner, ich bekomme nie das, was der Rechner anzeigt bzw ausgibt. Es ist immer weniger.
--- End quote ---
Nein, ich meine §20 Abs. 2 TV-L. Dort findet sich Dein Zitat nicht, was vermuten läßt, daß Du Dich nicht mit den wesentlichen tariflichen Grundlagen auseinandergesetzt hast, sondern irgendwelchen Mist im Internet gesucht hast.
Du multiplizierst Bemessungsgrundlage mit Bemessungssatz und erhältst die Höhe des Anspruchs gegen Deinen AG. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.
--- End quote ---
Ich habe letztes Jahr mit dem LBV telefoniert und damals haben die Punkte alle gepasst, darum bin ich umso eher verwundert, warum das jetzt alles hinten und vorne nicht mehr passt.
Bzgl deiner Aussage mit dem Mist, dann kannst du das Feedback direkt an die Bertreiber dieser Seite hier senden, denn genau daher habe ich diese Passage. Gesucht habe ich gar nichts, sondern mich nur an die Informationen dieser Seite gehalten, die ebenfalls die gleichen Informationen (inkl. diesem Satz) des LBVs widergibt.
--- End quote ---
Wen interessiert irgendwelcher Mist im Internet? Die maßgebliche tarifliche Grundlage habe ich genannt. Du wirst den Tarifvertrag ja wohl gründlich studiert haben, bevor Du einen Arbeitsvertrag mit Bezugnahmeklausel auf einen Tarifvertrag unterschrieben hast, der von Arbeitszeit bis Zulagen alles regelt.
Maßgeblich ist das Entgelt, nicht was davon übrig bleibt, nachdem der Staat Dir allerhand abgepresst hat.
Maxym:
Da gab es nichts zu studieren, weil dieser Vertrag sich genau auf den Mist im Internet bezieht, diesen Mist gehe ich jetzt nochmal durch und gebe ihn genau hier wieder, so wie auch vom LBV verkündet.
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