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Urlaubsabgeltung

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herrhausk:
Das BAG hat dazu die so genannte 15-Monate-Regel etwickelt.
 
d.h. , dass 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres noch der Urlaubsanspruch im Krankheitsfall geltend gemacht werden kann. Also kann der Urlaub aus 2019 im Krankheitsfall bis zum 31.03.2021 geltend gemacht bzw. abgegolten werden.

Spid:
Eine Krankheit in 2019 war aber nicht geschildert.

Alphonso:
Nach Sachverhaltsschilderung (keine Krankheit, andere urlaubshindernde Geschehnisse in 2019 und Krankheit ab März 2021) steht dir die Abgeltung von 35 Urlaubstagen nach § 7 Abs. 4 BUrlG zu, wenn die Krankschreibung dauerhaft vorlag. Das Bundesurlaubsgesetz macht im Gegensatz zu den jeweiligen Ländergesetzen für Beamte den Urlaub betreffend keine Unterscheidung zwischen vertraglich geregeltem Urlaub und Mindesturlaubsanspruch. Die Behörde will Geld sparen. Ich musste auch mehrfach auf die eigentlich eindeutige Regelung hinweisen.

Isie:
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen über die Urlaubsabgeltung nur für den gesetzlichen Urlaubsanspruch, aber nicht für den tariflichen Mehrurlaub. Für den tariflichen Mehrurlaub gelten die gesetzlichen Regelungen nur nach Maßgabe der tariflichen Regelungen. Somit ist entscheidend, ob der tarifliche Mehrurlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach den tariflichen Regelungen bereits verfallen war.

Nichtsoschlau:
Liebe Kollegen,

ich habe zwischenzeitlich die schriftliche Mitteilung meines ehemaligen Arbeitgebers erhalten, dass mir der noch zustehende Urlaub aus 2019 und 2020 vollständig abgegolten wird.

Ich danke Euch für Eure Bemühungen.

Liebe Grüße.

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